Versicherungspflichtige Tiere sind z. B.

  • Hunde
  • Pferde
  • Rinder
  • Pony
  • etc.

Also Tiere die groß sind oder einen Schaden verursachen können. Ein Hund – auch noch so klein – kann einen Menschen beißen und dieser muss z. B. genäht werden oder hat starke Schmerzen. Ein Hundebiss kann sehr schmerzhaft sein und der Geschädigte muss in solch einem Fall entschädigt werden.

Aber auch Pferde können sehr gefährlich sein. Nicht weil Sie jemanden beißen, vielmehr weil Sie auf die Straße, Autobahn, Kreuzung etc. laufen können und dort einen Verkehrsunfall versuchen können. Daher ist es wichtig, dass auch in solch einem Fall die geschädigten Personen eine Entschädigung erhalten.

Damit Sie keine private Insolvenz anmelden müssen, wenn solch ein Fall eintritt, ist diese Versicherungspflicht ausgesprochen worden. Sollte solch ein Fall eintreten, würde die Versicherung den Schaden übernehmen und Sie würden entlastet werden.

Um hier sicherzugehen, dass Sie keine zu hohen Beiträge bezahlen, sollten Sie die Tierhalterhaftpflicht, bzw. Hundehaftpflicht oder Pferdehaftpflicht vergleichen. Nur so können Sie einen günstigen Tarif finden. Lassen Sie sich ggf. zu diesem Thema beraten, damit Sie auch den richtigen Tarif erhalten.

Ggf. ist es für Pferdebesitzer günstiger einem Verein beizutreten und die Versicherung darüber laufen zu lassen, als sogenannte Gemeinschaftsversicherung. Fragen Sie bei Ihrem Verein nach.