Der Einlagensicherungsfonds ist dazu da, um Ihre Geldanlage bei der Bank zu schützen. So müssen alle Banke, die dem Bundesverband deutscher Banken angehören, jährlich einen Beitrag in den Einlagensicherungsfonds einzahlen. Ihr Geld ist gesetzlich bis zu 100.000 Euro durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH abgesichert. Der Einlagensicherungsfonds übernimmt im Falle einer Insolvenz der Bank die Anlagen, die über der 100.000 Euro Grenze liegen.

Weitere Informationen zum Einlagensicherungsfonds

Die Sicherungsgrenze der privaten Banken liegt der Anteil bei 30% je Kunde des Eigenkapitals der Bank. So sind auch Millionenanlagen gesichert. Wenn Sie z. B. 200 Millionen Euro angelegt haben und die Bank Insolvenz anmelden muss, so ist Ihre Geldanlage bis zu 60 Millionen sicher. Vorausgesetzt, der Fonds verfügt über die erforderlichen Mittel. Genossenschaftsbanken und Sparkassen sichern hingegen auch die Schuldverschreibungen und Zertifikate.

Was schützt der Einlagensicherungsfonds?

Geschützt wird das Guthaben von Wirtschaftssunternehmen, öffentlichen Stellen und selbstverständlich von Privatpersonen, also alle Nichtbankeinlagen. Zu den geschützten Einlagen zählen z. B. Sichteinlagen auf Girokonten, Spareinlagen, Termineinlagen und auf den Namen laufende Sparbriefe. Nicht geschützt sind hingegen Zertifikate, Schuldverschreibungen und Genussrechte von Banken. Auch Wertpapiere oder Fonds sind ebenfalls nicht im Einlagensicherungsfonds erfasst. Diese werden nur im Auftrag des Kunden aufbewahrt und bleiben sein Eigentum.

Bevor Sie ein Girokonto bei der Bank eröffnen, so muss Sie die Bank unterrichten, ob Sie dem Einlagensicherungsfonds angehört oder nicht. Wenn Sie darüber nicht informiert werden, so fragen Sie selbstständig danach, damit Ihr Geld sicher ist. Sie können diese Abfrage beim Bundesverband deutscher Banken online überprüfen.

Mit einem Einlagensicherungsfonds wird also Ihre Geldanlage bei der Bank geschützt. Denn, sollte etwas mit der Bank sein, so ist Ihr Geld bis zu einem bestimmten Betrag – meist bis zu 100.000 Euro – geschützt. Das ist eine Absicherung für Sie als Verbraucher, damit Sie einen entsprechenden Schutz bei Schieflage einer Bank haben, welches Sie nich zu verschulden haben, sondern das Unternehmen, in diesem Fall die Bank.