Abgeltungssteuer, was ist das?

Abgeltungssteuer InformationenEine Abgeltungssteuer ist eine sogenannte Quellensteuer und wird auf Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden) erhoben. In Deutschland gilt pro Bürger ein Freibetrag von 801 Euro im Jahr, die Sie auf verschiedene Kapitalerträge aufteilen können. Zusammen jedoch, nur bis 801 Euro steuerfrei. Die Kapitalerträge, die über dieser Grenze von 801 Euro liegen, müssen mit dieser Abgeltungssteuer besteuert werden. Da es sich hier um eine Quellensteuer handelt, wird die Steuer direkt an der Quelle einbehalten. Bei Zinsen auf Ihrem Sparbuch also bei der Bank. Diese leitet die Daten dann an das Finanzamt weiter. Die Höhe ist mit einem fixen Steuersatz festgelegt. Die Einkommensteuer auf Kapitalerträge wird damit durch die Abgeltungssteuer abgegolten.

Abgeltungssteuersatz – Einkommensteuersatz

Der Anleger kann von der Abgeltungssteuer auch profitieren. Denn sobald der persönliche Einkommensteuersatz über dem Steuersatz der Abgeltungssteuer liegt, profitieren Sie als Anleger. Die alte Regelung besagte, dass Zinsen und Dividenden nach dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden mussten. Beispiel: Wenn Ihr persönlicher Steuersatz auf Ihr Einkommen bei 40% lag, so mussten Sie die Zinsen, die über dem Freibetrag von 801 Euro lagen, ebenfalls mit 40% besteuern.

Auch bei einem sehr hohen Einkommensteuersatz gilt der Steuersatz der Abgeltungssteuer, welcher deutlich unter dem persönlichen Einkommensteuersatz liegt. Ihr Sparpotenzial liegt dementsprechend über 10%.

Abgeltungssteuer – Vorteile und Nachteile

Die Abgeltungssteuer ist also besonders für die Personen lohnend, die über einen sehr hohen Einkommensteuersatz verfügen. Da statt dem deutlich höheren persönlichen Einkommensteuersatz, der Abgeltungssteuersatz verwendet wird, fallen die Abgaben besonders bei diesem Personenkreis deutlich niedriger aus. Je, nachdem in welcher Steuerklasse Sie sind und wie hoch Ihr persönlicher Einkommensteuersatz ist, kann das ein Vor- oder Nachteil sein.

Abgeltungssteuer für Kapitalerträge

Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer auf Kapitelerträge. Das bedeutet, Ihre Gewinne aus Akien, Dividenten, Zinsgewinne, Renditen, etc. fallen unter diese Form der Steuer. Wenn Sie unter dem Freibetrag (801 für Singles, 1602 für Eheleute pro Jahr) bleiben, dann wird keinerlei Steuer erhoben. Alle Gewinne die darüber hinaus gehen, müssen entsprechend versteuert werden.

Abgeltungssteuer in Steuererklärung

Wenn Sie Ihren Freibetrag auf Ihre verschiedenen Parteien aufgeteilt haben und den Freibetrag nicht ganz ausgereizt haben, können Sie diesen noch über die Steuererklärung ausreizen. Geben Sie dort alles an, sprich, die Einnahmen aus Aktien, Zinsen etc. und die abgeführte Kapitelertragssteuer, bzw. Abgeltungssteuer. Schon wird Ihnen der zu viel bezahlte Betrag zurück erstattet.