Informationen zur Bauleistungsversicherung
Früher hieß die Bauleistungsversicherung noch Bauwesenvesricherung oder Bauversicherung. Der Name hat sich zwar geändert, die Leistungen sind jedoch die Selben geblieben. Sie schützt nämlich Bauunternehmer und Bauherren vor unvorhersehbaren Schäden, die während den Bauarbeiten auftreten können. Besonders höhere Gewalt, wie z. B. Hochwasser, Sturm oder Hagel ist nicht vorhersehbar aber mit der Bauleistungsversicherung abgedeckt. Aber auch Vandalismus, Konstruktions- und Materialfehler sowie Fahrlässigkeit und andere Gefahren sind damit abgesichert. Aber auch hier gibt es einige Einschränkungen. So sind Schäden die durch Feuer (Blitzschlag, Explosion, Brand) nicht mit versichert. Diese Gefahren werden in der sogenannten Feuerrohbauversicherung abgedeckt.
Oft wird die Feuerrohbauversicherung während des Bauprozesses kostenlos mit angeboten und wird nach Fertigstellung in die sogenannte Immobilienversicherung umgewandelt. Die Bauleistungsversicherung haftet auch wenn andere unerwartete Ereignisse auftreten, wie z. B. Kreig oder Aufruhr. Hier haftet die Versicherung und nicht der Bauunternehmer. In diesem Vertrag sind auch alle Rechten und Pflichten der beiden Vertragspartner geregelt. In der Bauleistungsversicherung kann neben der Feuerrohbauversicherung noch die Bauherrenhaftpflicht mit abgeschlossen werden.
Bauleistungsversicherung Vergleich
Mit einem Vergleich der Bauleistungsversicherung können Sie Geld sparen. Machen Sie einfach einen kostenlosen und unverbindlichen Versicherungsvergleich der Bauleistungsversicherung. Lassen Sie sich anschließend ein kostenloses Angebot zuschicken und nutzen Sie die Möglichkeit ein kostenloses Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Denn so sind Sie auf der sicheren Seite.
Wechsel der Bauleistungsversicherung
Der Wechsel ist unproblematisch und geht schnell. Sie vergleichen zunächst kostenlos und unverbindlich die unterschiedlichen Anbieter der Bauleistungsversicherung und wählen den gewünschten Versicherer aus. Die Kündigung übernimmt in der Regel die neue Versicherungsgesellschaft für Sie.
Kündigung der Bauleistungsversicherung
Wie auch bei der Bauherrenhaftpflicht gilt hier, wenn das Bauvorhaben abgeschlossen ist, dann kann die Versicherung gekündigt werden. Sollten die Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen sein, so ist eine Kündigung nicht zu empfehlen, da Sie ohne Schutz dastehen würden. Im Schadensfall würden Sie persönlich haften müssen, deshalb ist dieser Versicherungsschutz während des gesamten Bauvorhabens wichtig. Wenn Ihr Bau fertig gestellt worden ist, so können Sie unter Beachtung der Kündigungsfrist kündigen. Aber auch eine befristete Bauleistungsversicherung ist möglich.
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