Im Wesentlichen bieten die verschiedenen Krankenkassen einheitliche Mindestleistungen, denn seit 2009 müssen alle gesetzlich Versicherten den gleichen Beitragssatz für ihre gesetzliche Krankenversicherung bezahlen. Im Sozialgesetzbuch ist der Leistumgsumfang der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Von allen Kassen wird das medizinisch Notwendige bezahlt, ausgenommen sind Rezeptgebühren und Zuzahlungen bei ambulanten und stationären Therapien. Jetzt gesetzliche Krankenversicherung kostenlos vergleichen und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen – es lohnt sich!
Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich – Der Einheitsbeitrag
Seit 2011 ist der Prozentsatz für die Gesetzliche auf 14,6% angepasst worden, wobei die Krankenkassen diesen selbst etwas bestimmen können. Der Zusatzbeitrag kann von den Gesetzlichen ebenfalls angehoben werden. Damit ist ein Versicherungsvergleich bei der Gesetzlichen besonders wichtig, denn hier lässt sich definitiv einiges an Geld einsparen oder bessere Leistungen für den gleichen Preis in Anspruch genommen werden. Nutzen Sie die Chance und machen Sie den Vergleich der GKV.
Gesetzliche Krankenversicherung – Zusatzbeiträge sparen oder bessere Leistungen bekommen
Nach einem Vergleich und einem anschließenden Wechsel können Sie nicht nur die Zusatzbeiträge sparen sondern auch bessere Leistungen in Anspruch nehmen und das den gleichen Beitrag. Beachten Sie jedoch Ihre Kündigungsfrist. Sollten Sie mehr als 60.750 Euro brutto im Jahr verdienen, können Sie sich privat versichern. Hier sind die Leistungen viel besser und mit einem Vergleich der privaten Krankenversicherung können Sie nochmals bessere Leistungen in Anspruch nehmen oder viel Geld sparen. Neben der PKV können Sie auch eine Zusatzversicherung zu Ihrer GKV abschließen um mehr Leistungen zu kommen. Jetzt die GKV vergleichen.
Gesetzliche Krankenversicherung – Beitrag
90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Bis zu einem Monatsgehalt von 5062,50 Euro oder 67.500 Euro im Jahr Brutto, müssen Sie sich gesetzlich kranken versichern. Wenn Ihr Einkommen ein Jahr oder länger diese Grenze übersteigt oder Sie sich selbstständig machen, so können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Als beihilfeberechtigter Beamter sind Sie in der Regel privat krankenversichert.
Gesetzliche Krankenversicherung – Der allgemeine Beitragssatz
Die gesetzlich Versicherten bezahlen seit dem 1. Januar 2011 den gleichen Beitragssatz für Ihre GKV, dieser beträgt derzeit 14,6 Prozent vom Bruttogehalt, wovon Sie als Arbeitnehmer 7,3% tragen sowie der Arbeitgeber den gleichen Anteil. Seit 2015 können die gesetzlichen Krankenkassen die Beitragssatz wieder ein wenig selbst gestalten, wodurch sich Unterschiede im Preis ergeben und Versicherungsvergleich sinnvoll ist. Jetzt die GKV kostenlos und unverbindlich vergleichen
Gesetzliche Krankenversicherung & Familienversicherung
Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen sind identisch. Das medizinisch Notwendige wird bezahlt. Je nach Krankenkasse gibt es Zusatzleistungen, wie Kostenübernahme für homöopatische Behandlungen, für besondere Gesundheitschecks und vieles mehr. Die GKV versichert Ihre Familienangehörige beitragsfrei mit, egal ob mit geringem Einkommen oder keinem Einkommen. Anders schaut es bei der privaten Krankenkasse aus, da wird für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag verlangt.
Sie haben eine freie Kassenwahl bei der GKV
Sie, als Arbeitnehmer entscheiden völlig frei, in welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie versichert sein möchten. Sie können zwischen allgemeinen Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen auswählen. Ortskrankenkassen und Ersatzkassen sind für gesetzlich Versicherte aus ganz Deutschland geöffnet. Manche Betriebs- und Innungskrankenkassen nehmen nur die Beschäftigten von bestimmten Betrieben oder Berufsgruppen auf oder begrenzen ihre Aktivität auf bestimmte Regionen.
Gesetzliche Krankenversicherung sofort kündigen, bei Erhöhung des Zusatzbeitrags
Auch durch die Gesundheitsreform 2011 wird die freie Kassenwahl nicht eingeschränkt. Ihre gesetzliche Krankenkasse kann einen Zusatzbeitrag verlangen, wenn Sie mit dem allgemeinen Beitragssatz nicht auskommt. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, falls Ihre GKV den Zusatzbeitrag erstmals erhebt, den Zusatzbeitrag oder die ausgezahlte Prämie senkt. Vor einer Änderung des Zusatzbeitrags muss Ihre gesetzliche KrankenkasseSie rechtzeitig informieren, damit Sie Ihre GKV wechseln können, bevor der erhöhte Beitrag fällig wird.
Wechseln in die private Krankenversicherung
Wenn Sie seit mindestens einem Jahr 60.750 Euro oder mehr verdient haben, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Die Leistungen in der privaten Krankenkasse sind natürlich viel besser. Sie bekommen bessere Behandlungen, bessere Medikamente und werden bei den Ärzten bevorzugt. Keine lästigen, langen Wartezeiten mehr.
Trotz gleicher Sätze, verschiedene Leistungen – Der Überblick
Die gesetzlichen Krankenkassen sind gleich. Das medizinisch notwendige wird von allen Kassen bezahlt. Ausgenommen sind jedoch die Rezeptgebühren, die übernommen werden müssen, sowie Zuzahlungen bei ambulanten und stationären Therapien. Die teuren und schonenden Behandlungsverfahren sind oft nur den Kunden der privaten Krankenkassen vorbehalten.
Die Extraleistungen gewinnen bei den Kassenkunden an Bedeutung, wenn man sich für eine bestimmte gesetzliche Krankenversicherung entscheidet. Akupunktur, Naturheilkunde, Gesundheitskurse oder besondere Impfungen werden zusätzlich von der medizinischen Basisversorgung von vielen Kassen bezahlt. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten unter anderem spezielle Wahltarife, wie z. B. Tarife mit Prämienrückerstattung, falls man als Versicherter ein Jahr lang keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen hat. Ihnen können auch bei einem Krankenkassenwechsel bessere Leistungen zugesprochen werden. So können Sie beim Zahnarzt oder Ihrem Hausarzt bessere Medikamente und Behandlungen bekommen, ohne Aufpreis. Oder Ihnen wird eine günstige Zusatzversicherung angeboten. Auch ist es möglich, dass Sie bei bestimmten Ärzten bevorzugt werden, wenn z. B. Ihre Ärzte in einem sogenannten Verbund sind. Vergleichen und wechseln Sie deshalb Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Deshalb ist ein Versicherungsvergleich wichtig und Sie können nur profitieren. Denn der gesetzliche Krankenkasse Vergleich ist kostenlos und unverbindlich.
Gesetzliche Krankenversicherung, PKV oder Zusatzversicherung?
Sie können sich als Kunde der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem privaten Kranken-Zusatztarif erstklassige private Leistungen sichern. Die private Krankenvollversicherung ist daher für viele eine günstige Alternative. GKV mit Zusatzversicherung kann ebenfalls eine gute Wahl sein, je nachdem, was Sie sich vorstellen.
Gesetzliche Krankenversicherung plus Krankenzusatzversicherung oder private Vollversicherung?
Sie können die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der Zusatzversicherung und der privaten Krankenvollversicherung vollig bequem und schnell in unserer Übersicht vergleichen.
Wer also nicht in die PKV eintreten kann und daher die gesetzliche Krankenkasse in Anspruch nehmen muss, sollte sich Gedanken über eine Krankenzusatzversicherung machen. Viele Ergänzungen sind für wenig Geld erhältlich und bieten Leistungen auf dem Niveau der Privaten. Die Beschränkungen für den Eintritt in die private Krankenkasse wurden heruntergestuft.
Dabei sind die Unterschiede der verschiedenen Absicherungen klar. Die GKV ist als Basisschutz da und bietet die grundlegenden Leistungen. Dafür kann die gesetzliche Krankenversicherung jeder bezahlen und wer mehr verdient, der bezahlt nicht mehr als es die Beitragsbemessungsgrenze erlaubt, derzeit liegt sie bei 60.750 Euro oder 4800 Euro monatlich (Stand 01.2019). Bei der GKV sind alle Familienmitglieder mitversichert. Jetzt die GKV kostenlos und unverbindlich vergleichen
Gesetzliche Krankenversicherung – Beitrag nur bis zur Bemessungsgrenze
Zur Berechnung der Beiträge für die GKV gilt die Beitragsbemessungsgrenze. Auch wenn Sie mehr verdienen, der Beitrag für die GKV bemisst sich höchstens an diesem Betrag. 2015 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5062,50 Euro im Monat, was einem Jahreseinkommen von 60.750 Euro entspricht.
Beispiel: Nehmen wir an, Sie verdienen 6.000 Euro im Monat. Der Einheitsbeitrag Ihrer Kasse liegt bei 14,6 Prozent von höchstens 5062,50 Euro. 7,3 Prozent beträgt Ihr Arbeitnehmeranteil, d. h. Sie zahlen monatlich 369,56 Euro aus eigener Tasche für Ihre gesetzliche Krankenkasse. Der Arbeitgeberanteil, welcher vom Arbeitgeber entrichtet wird, beträgt ebenfalls 7,3 Prozent, was demnach 369,560 Euro im Monat ausmacht. Allerdings müssen Sie ja nachdem wie hoch der gesamte Beitragssatz und der Zusatzsatz Ihrer Krankenkasse ist, noch etwas mehr bezahlen. Wenn Ihre Krankenkasse also einen Beitragssatz von 15,5% inkl. Zusatzbeitrag verlangt, dann müssen Sie statt 369,56 Euro bereits 415,13 Euro bezahlen (7,3 + 0,9% = 8,2%)
Gesetzliche Krankenversicherung Wechsel
Ihre gesetzliche Krankenversicherung können Sie erst wechseln, wenn Sie 18 Monate lang bei Ihrer bisherigen GKV waren. Beachten Sie hierbei die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten.
Beispiel: Nehmen wir an, Sie wollen ab dem 1. Mai zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln, so müssen Sie bis zum 30. April kündigen. Da die Kündigungsfrist für die gestezliche Krankenversicherung 2 Monate beträgt, muss das Kündigungsschreiben spätestens am 28/29. Februar bei der alten gesetzlichen Krankenkasse eingehen. Schicken Sie die Kündigung an Ihre gesetzliche Krankenversicherung am besten per Enschreiben, damit Sie im Zweifel einen Nachweis haben.
Die 18-monatige Bindungsfrist entfällt dann, wenn Ihre gesetzliche Krankenversicherung erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht, denn dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Seit 1. Januar 2011 ist ein Vergleich wichtiger denn je, denn hier lässt sich viel Geld sparen oder man bekommt bessere Leistungen für den gleichen Preis.
Gesetzliche Krankenversicherung und Zusatzversicherung: mehr Leistung
Von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird lediglich die medizinische Grundversorgung bezahlt. Wenn Sie Leistungen erster Klasse genießen wollen, so können Sie sich als Kassenpatient für eine private Zusatzversicherung entscheiden. Die private Zusatzversicherung können Sie nach Ihrem persönlichen Bedarf gestalten. Somit wird die gesetzliche Krankenversicherung mit einer Zusatzversicherung fast zu einer privaten Krankenversicherung.
Sie entscheiden nach persönlichem Bedarf, welche Leistungen Sie in Ihrer Zusatzversicherung absichern wollen. Ambulante Leistungen (z. B. Arztbesuche, Brille, Psychotherapie), zahnärztliche Leistungen (z.B. Kieferorthopädie, hochwertiger Zahnersatz) und Leistungen bei Krankenhausaufenthalten (z.B. Ein-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung) sind je nach Tarif versicherbar.
Wichtig: Beachten Sie bitte, dass Sie die Leistungen Ihrer privaten Krankenzusatzversicherung in der Regel nicht sofort nach Abschluss der Police in Anspruch nehmen können. Sie müssen mit einer Wartezeit von mehreren Monaten rechnen, bis Ihnen Ihr Zusatzversicherer einen teuren Zahnersatz oder eine hochwertige Brille bezahlt. Sie sollten sich daher rechtzeitig über die Krankenzusatzversicherung informieren.
Der Vorteil der gesetzliche Krankenkasse mit der Krankenzusatzversicherung ist, dass dies eine günstige Alternative zur privaten Krankenversicherung sein kann, vor allem für Familien mit einem Hauptverdiener oder für Wenigverdiener. Denn mit der Krankenzusatzversicherung ist es möglich, fast die gleichen Leistungen wie in der privaten Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Vergleichen Sie und lassen Sie sich beraten, damit Sie den bestmöglichen Schutz erhalten.
Gesetzliche KV | Krankenzusatztarif | Private KV | |
Auswahl des Krankenhauses | Nächstgelegenes Krankenhaus. Keine Privatkliniken | Je nach Tarif. Meist Freie Auswahl. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen. | Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen. |
Unterbringung im Krankenhaus | Mehrbettzimmer | Je nach Tarif: Einbettzimmer oder Zweibettzimmer | Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen. |
Behandelnder Arzt | Diensthabender Arzt | Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt) | Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt) |
Arzthonorare für Krankenhausbehandlungen | Keine Kosten für den gesetzlich Versicherten. Allerdings Erstattung gedeckelt | Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der GKV | Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der GKV |
Auswahl des Arztes | Beschränkt auf Kassenärzte | Freie Arztwahl | Freie Arztwahl |
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte | 100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 1-1,5 fachen GOÄ-Satz abrechnen. | Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV. | Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV. |
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.) | Ersetzt werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung. 80% für Einlagen und Bandagen. Festbeträge bei Brillenglasern. | Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. | Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. |
Gesetzliche Krankenversicherung Leistungen
Bei der GKV gibt es zwar einheitliche Standards und somit auch Leistungen, aber es gibt dennoch Unterschiede. Zu ca. 90 – 95% sind die Leistungen gleich, doch die 5 – 10 % können den Unterschied machen. Hier ist gemeint, dass bestimmte Leistungen gesondert bezuschusst werden. Dies kommt aber wie so oft auf die Krankenkasse an. Und wenn Sie mehr über die verschiedenen Leistungen erfahren möchten, sollten Sie einen Versicherungsvergleich machen. Auch sind bestimmte Krankenkassen kulanter und bieten zum Beispiel mehr Unterstützung bei der Schwangerschaft an. Andere sind wiederum kulanter in Sachen von Kuren und Vorsorge. Hier ist das Spektrum ganz breit und die Unterschiede sind nicht zu vernachlässigen, denn diese 5 – 10 % können in der Tat sehr viel ausmachen. Ein Vergleich und Wechsel kann hier einige Vorteile zusätzlich mitbringen.
Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung – Rückkehr in die Gesetzliche KV
Wer aus der GKV ausgetreten ist, um in die private Krankenversicherung zu wechseln, der hat es sich vermutlich gut überlegt. Manche jedoch möchten wieder zurück in die Gesetzliche, weil sie entweder die Vorteile der Privaten nicht nutzen oder es nicht möchten. Es kann aber auch ein Thema des Preises sein. So ist es dann nicht unüblich, dass manche Personen wieder zurückwechseln wollen. In die GKV kommen Sie jedoch nur unter bestimmten Vorausetzungen hinein. So kommen Sie nur wieder in die GKV hinein, wenn Sie unter der Versicherungspflichtgrenze sind. Diese ändert sich von Jahr zu Jahr und wird erhöht. Wenn Sie also darunter liegen und das 1 Jahr lang, dann können Sie wieder zurück in die Gesetzliche wechseln. Für Selbstständige ist der Wechsel in die GKV nur dann möglich, wenn sie ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eingehen. Und hier muss das Einkommen dann auch unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Jetzt die GKV kostenlos und unverbindlich vergleichen
Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte
Für Beamte gibt es eine entsprechende PKV, die „Private Krankenversicherung für Beamte“. Hier bekommen Sie als Beamter oder Beamtin eine entsprechenden Zuschuss von Ihrem Dienstherrn und müssen lediglich einen kleinen Restkostenbeitrag leisten. Wenn Sie als Beamter oder Beamtin freiwillig in die GKV wechseln möchten, dann sollten Sie sich das sehr gut überlegen. Denn hier müssen Sie dann die vollen 14,6 Prozent plus den Zusatzbeitrag leisten und das aus eigener Tasche. Der Beihilfeanspruch durch den Dienstherrn sinkt hierbei auf nahezu 0! Daher sollte solch ein Wechsel sehr gut überlegt sein.
Gesetzliche Krankenversicherung Beitrag berechnen
Den Beitrag zur GKV können Sie ganz einfach berechnen. Erstens können Sie dafür den Brutto-Netto-Rechner verwenden oder Sie berechnen es selbst. Dazu nehmen Sie Ihren Bruttolohn und rechnen davon 7,3% raus. Hinzukommt noch der Zusatzbeitrag. Wenn dieser nochmals 1% beträgt, dann müssen Sie diesen hinzurechnen, was dann 8,3% bedeutet. Beispielsweise: 3000 Euro Brutto, davon 8,3% = 249 Euro. Das ist der Anteil, den Sie tragen müssen. Ihr Arbeitgeber muss 7,3% tragen, da Sie den Zusatzbeitrag komplett übernehmen müssen. Der Arbeitgeber bezahlt demnach 219 Euro für Ihre GKV. Insgesamt beträgt der Beitrag in diesem Fall also 249 + 219 = 468 Euro.
Gesetzliche Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze für die GKV ändert sich wie die Versicherungspflichtgrenze von Jahr zu Jahr. Dabei gibt die Beitragsbemessungsgrenze an, bis zu welchem Einkommensbetrag der Anteil für die GKV berechnet wird. Wenn Sie die Beitragsbemessungsgrenze erreicht haben, bzw. Ihr Einkommen diese übersteigt, wird der Beitrag nicht steigen.
Gesetzliche Krankenversicherung Zusatzbeitrag
Der Zusatzbeitrag zur GKV wird von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich erhoben. Das bedeutet, es kann sein, dass bestimmte Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben und andere wiederum nicht. Außerdem ist die Höhe ebenfalls von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Den Zusatzbeitrag müssen Sie aber vollständig tragen. Der Arbeitgeber übernimmt hiervon nichts. Der Zusatzbeitrag wird meist in Prozent angegeben, kann aber auch ein Pauschalbetrag sein.
Gesetzliche Krankenversicherung Mindestbetrag
Bei der GKV gibt es eine sogenannte Mindestbemessungsgrundlage. Dieser Wert liegt derzeit bei 1.038 Euro. Wenn Sie diesen Wert übersteigen, wird auch der Anteil, den Sie entrichten müssen erhöht. Verdienen Sie weniger als 1.038 Euro im Monat, werden Sie so eingestuft, als ob Sie 1.038 Euro verdienen würden. Das heißt, dass Sie davon die z. B. 14% (verminderter Satz) bezahlen müssen. Das bedeutet einen Monatsbeitrag von 145 Euro, ohne Krankengeldanspruch. Der Mindestbeitrag für Selbstständige ist hierbei derselbe. Der Mindestbetrag richtet sich dabei an freiwillig Versicherte in der GKV. Hinzukommt übrigens noch der Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse. Jetzt die GKV kostenlos und unverbindlich vergleichen
Gesetzliche Krankenversicherung Höchstbeitrag
Der Höchstbetrag der GKV richtet sich an der Beitragsbemessungsgrenze. Bis zu diesem Betrag wird Ihr GKV-Anteil berechnet. Wenn Sie diesen überschreiten wird nicht mehr gefordert. Wenn Sie 6000 Euro brutto im Monat verdienen, dann ergibt sich die folgende Rechnung: 4537,50 Euro (Stand 2019, Beitragsbemessungsgrenze), davon 14,6% = 662,48 Euro. Diesen müssen Sie als freiwillig gesetzlich Versicherter bezahlen. In der Regel teilen Sie sich diesen Beitrag jedoch mit Ihrem Arbeitgeber zu gleichen Teilen. Hinzukommt bei Ihnen noch der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.
Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige
Selbstständige können sich auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen. Sie genießen hier dann zwar nicht die Vorzüge einer privaten Krankenversicherung, jedoch haben Sie hier den Vorteil, dass die Beiträge im Alter evtl. nicht so hoch werden. Außerdem ist die GKV vom Staat geregelt, was bei einer PKV nicht der Fall ist. Ein Wechsel in die GKV oder PKV muss gut überlegt sein und es kommt immer darauf an. Lassen Sie sich hierzu gerne beraten.
Welche gesetzliche Krankenversicherung ist die Beste?
Welche GKV die Beste ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Zu unterschiedlich sind die Anforderungen der jeweiligen Personen und zu unterschiedlich sind die Leistungen der jeweiligen Krankenkasse. Daher ist es wichtig, dass Sie einen Versicherungsvergleich machen und somit die beste Kasse für sich finden. Sie vergleichen dabei aus vielen verschiedenen Trägern und können so die für Sie wichtigen Eigenschaften und Leistungen wählen. Daraus wird sich die Kasse und die Gesellschaft ergeben, die für Sie am besten ist.
Gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen
Wenn Sie über kein Einkommen verfügen und in der GKV versichert sind, muss hier unterschieden werden. In der Regel ist es aber so, dass Sie in der Familienversicherung versichert sind. Das bedeutet, dass Sie bei Ihrem Ehepartner mitversichert sind oder bei Ihren Eltern bis zum 23. Lebensjahr oder bei einer Schul- oder Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr. Sollte eine Familienversicherung nicht möglich sein, so ist eine frewillige Versicherung in der GKV möglich. Das bedeutet, dass dann ein fiktives Einkommen von 1.038 Euro angenommen wird. Darauf bezahlen Sie 14% (ohne Krankengeld-Anspruch) oder 14,6% (mit Krankengeld-Anspruch) sowie den Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.
Sollten Sie dauerhaft über kein Einkommen verfügen und auch kein Vermögen besitzen, dann haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG-II). Dies ist eine Grundabsicherung für jeden Bürger und jede Bürgerin. Damit wird der Beitrag zur GKV für Sie übernommen. Jetzt die GKV kostenlos und unverbindlich vergleichen