Für die Meisten ist das eigene Haus die größte Ausgabe ihres Lebens. Viele Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können enorme Schäden oder sogar einen Totalschaden verursachen.

Daher ist eine Gebäudeversicherung für Hauseigentümer unverzichtbar. Da der Hausrat nicht versichert ist, sollte dieser durch eine seperate Hausratversicherung abgesichert werden. Immer eingeschlossen sein sollten daher auch Feuerversicherung und Leitungswasserversicherung.

Ein eigenes Haus ist eine kostspielende Angelegenheit und Ihr Traum kann somit zu einem wahren Alptraum werden. Sturm, Hagel, Feuer, Wasser, Vandalismus und vieles mehr können diesen Alptraum wahr werden lassen. Schon ab 3,99 Euro im Monat!

 

 

Gebäudeversicherung schützt Sie vor finanziellem Ruin

Eine GV kann Sie somit vor einem finanziellen Ruin bewahren, falls Sie eine Gebäudeversicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungssumme sollte nicht zu knapp bemessen werden, dann im Falle einer Unterversicherung bekommen Sie lediglich einen Teil erstattet. Die Gebäudeversicherung ist nicht teuer, schützt Sie aber vor einem finanziellem Disaster. Deshalb sollten Sie Ihr Gebäudeversicherung kostenlos vergleichen, ein unverbindliches Angebot zuschicken sowie sich von einem Experten beraten lassen.

 

Gebäudeversicherung – Häufigste Schadensfälle

Gebäudeversicherung SchutzDie wohl häufigste anzutreffende Ursache eines Schadens an der Immobilie ist der Brandschaden. Mit einem Feuer kann Ihr Haus stark oder sogar komplett zerstört werden. Die Renovierungsarbeiten sind sehr teuer oder das ganze Haus muss abgerissen und neu aufgebaut werden. Aber auch Absicherungen gegen Explosion, Blitzschlag, Frost, Sturm, Hagel und Leitungswasser wird häufig angeboten. Je nach Region wird auch eine Absicherung gegen Erdbeben angeboten. Je mehr Sie absichern, desto teuerer werden die Versicherungsbeiträge. Mit einem Verlgeich der Gebäudeversicherung können diese insgesamt minimiert werden. Wenn Sie in einem Überschwemmungsgebiet wohnen, so ist eine Absicherung gegen Hochwasser sehr zu empfehlen.

Denn auch Hochwasser kann das Haus so stark beschäden, dass die Kosten der Renovierungsarbeiten in die Höhe schießen lässt. In Regionen in denen wenig Bäume und mehr Felder sind, ist eine Absicherung gegen Sturmschäden sehr wichtig. Bei starken Stürmen kann Ihr Dach abgedeckt werden und ein anderes Haus beschädigen. Somit ist diese Versicherung für Hauseigentümer sehr wichtig.

Mit der Wohngebäudeversicherung schützen Sie Ihr Gebäude in den Fällen wie z. B. wenn ein Rohrbruch das Haus unter Wasser setzt, ein Feuer Teile des Hauses zerstören oder ein heftiger Sturm deckt das Dach ab. Sie gelangen schnell an Ihre finanziellen Grenzen, wenn ein Brand, Wasser, Sturm oder eine Überschwemmung Schäden an Ihrem Gebäude verursacht, deshalb ist neben einer Privathaftpflichtversicherung ein Hausratschutz für jeden Hausbesitzer unentbehrlich.

Im Falle des Falles sind Sie nur dann geschützt, wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung in Ihrem Policeordner haben. Und da die Kosten für solch eine Versicherung nicht die Rede wert ist, sollte sie unbedingt vorhanden sein. Die Schäden, die diese Versicherung abfängt sind nennenswert. So steht Ihrem Traum vom Eigenheim ein Punkt weniger im Weg.

 

Gebäudeversicherung – Was ist versichert?

Bei der GV ist es wichtig, dass Sie speziell auf Ihre Region zugeschnittene Gefahren absichern. Diese können neben Brand, Explosion, Hagel und Blitzschlag, Hochwasser und Sturmschäden sein. Je mehr Gefahren Sie versichern, desto höher sind natürlich auch die Versicherungsbeiträge. Um diese so niedrig wie möglich zu halten, empfiehlt sich ein kostenloser Vergleich der Gebäudeversicherung mit anschließender Beratung und unverbindlicher Anfrage. So können Sie bereits im Vorfeld die günstigste Gebäudeversicherung finden und in Ruhe Ihre Gefahren absichern, ohne sich zu viele Sorgen über die Kosten zu machen.

Durch eine Gebäudeversicherung wird Ihr Gebäude selbst, aber auch die zugehörigen Garagen und andere Nebengebäude, wie Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen, die im Versicherungsvertrag mit aufgeführt sind, geschützt. Hinzu kommt, dass alle Teile, die mit dem Gebäude fest in Verbindung stehen, also Einbauküchen oder -schränke, mitversichert sind.

 

Auch Gebäudezubehör ist in der Gebäudeversicherung mitversichert

Werkzeug, Brennholz, Markisen, Alarmanlagen, Blumenkästen oder Rundfunkantennen, die der Instandhaltung des Wohngebäudes oder zu Wohnzwecken dienen sind in der Regel im Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung mit inbegriffen.

Manchmal ist auch der Garten, Ihr Swimming-Pool oder Ihre moderne Wasseraufbereitungsanalge in der Wohngebäudeversicherung mitversichert, dies hängt jedoch von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab und kann mit dem Versicherer ausgehandelt werden.

 

Hausrat in der Gebäudeversicherung nicht mitversichert

In der GV ist Ihr Hausrat nicht mitversichert, das heißt, Sie benötigen hierfür noch eine Hausratversicherung. Denn im Falle eines Brandes, Explosion oder Überschwemmung wird Ihnen Ihre zerstörte Einrichtung nicht erstattet. Die Hausratversicherung schützt die beweglichen Gegenstände in Ihrer Immobilie, also Ihre Möbel, Elektronik, alles was beweglich und nicht fest installiert ist.

Die Gebäudeversicherung schützt das Haus mit dem Zubehör gegen Feuer, Leitungswasserschäden wie Rohrbrüche, Sturm, Blitzschlag, Hagel und auch gegen Naturereignisse, wie Überschwemmungen, Lawinen oder Erdbeben, falls dies im Vertragsumfang Ihrer Wohngebäudeversicherung geregelt worden ist. Schäden werden von der Gebäudeversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt, d. h. wenn Ihnen ein starker Sturm das Dach abdeckt, Regen in das Mauerwerk eindringt oder ein Feuer einen hohen Schaden anrichtet. Jetzt die Wohngebäudeversicherung kostenlos & unverbindlich vergleichen

 

Extraleistungen der Gebäudeversicherung je nach Vertrag

Gebäudeversicherung ExtraleistungenWeitere Leistungen der Wohngebäudeversicherung können je nach Vertragsbedingungen im Versicherungsschutz enthalten sein oder mitversichert werden, z. B. Notwendige Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall, Beseitigung von Graffiti, Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Hauses, Mietausfälle für vermietete Räume, Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem schweren Versicherungsschden oder auch Sachverständigengebühren, die bei der Schadensfeststellung entstehen.

Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen werden von einigen Unternehmen ersetzt. Welche Zusatzleistungen mitversichert sind, können Sie aus den Tarifbedingungen der einzelnen Versicherungsgessellschaften Ihrer Wohngebäudeversicherung entnehmen.

 

Gebäudeversicherung – Regionale Gefahren

Sehr wichtig ist, dass Sie die regionalen Gefahren absichern. Dies können je nach Region, Sturmschäden, Hagelschäden, Hochwasser, Vandalismus oder sogar Flugzeugabstürze sein. Informieren Sie sich deshalb genau bei Ihrer Gemeide und lassen Sie sich eine Statistik aufzeigen. Auch Ihr Berater sollte so eine Übersicht bzw. Statistik von Ihrer Region haben. Risiken, die in Ihrer Region häufiger zu erwarten sind, als in anderen Gebieten, sind selbstverständlich teurer. Ein Versicherungsvergleich der Gebäudeversicherung kann hier zumindest ein wenig helfen. Somit sparen Sie mehrere Euro, indem Sie den günstigsten Anbieter finden. Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen und ggf. kostenlos beraten.

Mit einer Gebäudeversicherung sollte sich jeder Hausbesitzer gegen die wichtigsten Risiken versichern lassen. Ein Brand, Rohrbruch, Sturm oder Hagel können so einen hohen Schaden anrichten, dass man als Eigentümer schnell an seine finanziellen Grenzen stößt. Bei einer Immobilienfinanzierung verlangen Banken aber sowieso einen Nachweiß über eine Feuerversicherung. Beachten Sie auch, dass sich die Risiken einzeln in Ihrer Gebäudeversicherung versichern lassen.

 

Gebäudeversicherung als verbundene Versicherung

Die Gebäudeversicherung ist eine „verbundene“ Versicherung. Die Prämien werden für jede Art von Gefahr (Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Elementarschäden, etc.) einzeln kalkuliert, deshalb können Sie sich auch für jedes Risiko einzeln versichern. Die Gebäudeversicherung geht bei einem Eigentümerwechsel automatisch auf den Käufer über, diese kann bei Bedarf innerhalb von vier Wochen vom neuen Eigentümer gekündigt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine bestehende Police nicht sofort, sondern erst zum Jahreswechsel kündigen sollen. Da dem Versicherer der volle Jahresbeitrag auch bei einer unterjähriger Kündigung zu steht.

 

Feuer, Hochwasser und Sturmschäden in der Gebäudeversicherung – Regional abhängig

Gebäudeversicherung - Risiken absichernJeder Hausbesitzer und Wohnungsbesitzer benötigt eine geeignete Versicherung, abgestimmt auf die Region. In manchen Regionen sind einige Risiken häufiger anzutreffen, als in anderen Gebieten. Wenn Sie also in solchen „Risiko-Gebieten“ wohnen, sollten Sie sich auf jeden Fall gegen diese Risiken absichern. Damit die Aufschläge bzw. die Versicherungsbeiträge möglichst gering gehalten werden, sollten Sie die GV vergleichen. Eine kostenlose Beratung in Anspruch nehmen und ein unverbindliches Angebot erstellen lassen.

Der Wert Ihrer Immobilie sollte in der Gebäudeversicherung gleich der Versicherungssumme sein. Eine Unterversicherung liegt dann vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Gebäudewert zum Schadenzeitpunkt. Wenn sich herausstellen sollte, dass Sie unterversichert sind, so kann der Versicherer die Entschädigung kürzen, was im Ernstfall Ihnen zum Verhängnis werden könnte.

Es wird dann bei einem Brand- oder Sturmschaden nur ein Teil ersetzt. Wenn das Gebäude 500.000 Euro wert ist, aber eine Versicherungssumme von 250.000 Euro eingetragen ist, so ist man mit 50 Prozent unterversichert. Falls ein Schaden in Höhe von 50.000 Euro entsteht, so wird Ihnen nur die Hälfte, also 25.000 Euro erstattet. Passen Sie die Versicherungssumme der Gebäudeversicherung also richtig an.

Gebäudeversicherung – Gleitender Neuwert schützt vor Unterdeckung

Es besteht die Möglichkeit einen so genannten Unterversicherungsverzicht in der GV zu vereinbaren, so werden in diesem Fall die Schäden immer bis zur vollen Versicherungssumme ersetzt. Eine gleitende Neuwertversicherung ist die Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht, so werden Beiträge und der Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung regelmäßig an den gestiegenen Wert Ihrer Immobilie angepasst.

Immer öfter werden auf Basis des so genannten Wohnflächenmodells, eine GV mit Unterversicherungsverzicht angeboten. Eingestuft wird das Ganze nach Typ des Hauses und dessen Austattung, die Prämie wird dann pro Quadratmeter berechnet. Lassen Sie sich hier von einen unabhängigen Berater beraten, damit Sie den optimalen Schutz haben.

Brand-, Leitungswasser-, Sturm-, Hagel-, Blitzschlag-, sowie Explosionsschäden sind im Basisschutz einer Gebäudeversicherung mit drin. Von der Region abhängig kann Ihr Gebäude aber auch noch durch andere Risiken gefährdet werden, z. B. durch Überschwemmungen, Sturmfluten, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen oder Schneedruck. Jetzt die Wohngebäudeversicherung kostenlos & unverbindlich vergleichen

 

Risikozuschläge für Ihre Region

Diese „Elementarschäden“ können Sie ebenfalls in der Gebäudeversicherung (Elementarschadenversicherung) einzeln oder im Paket mitversichern. Sie müssen hier jedoch beachten, dass dies nur gegen Aufpreis möglich ist. Dieser richtet sich nach der Region und örtlicher Risikosituation. Eine Elementarschadenversicherung schützt Sie in vielen Fällen, speziell bezogen auf Ihre Region. Informieren Sie sich im Vorfeld, welche besondere Gefahren in Ihrer Region lauern, damit Sie diese in Ihre Versicherung mitaufnehmen lassen können. Schon ab 3,99 Euro im Monat!

 

Elementarschadenversicherung – Vergleichen und sparen

Machen Sie einen kostenlosen Versicherungsvergleich der Gebäudeversicherung und nehmen Sie die kostenlose Beratung in Anspruch. Anschließend sollten Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen lassen. Das ist wichtig, damit Sie den günstigsten Anbieter finden und im Schadensfall gut geschützt sind. Der Berater kann Ihnen alle Ihre offenen Fragen beantworten und den optimalen Schutz im Tarifdschungel der Versicherungen (hier insbesondere Elementarschadenversicherung) für Sie finden. Auch nach Abschluss des Versicherungsvertrages ist der Berater weiterhin für Sie da und hilft Ihnen bei Ihren Fragen, Problemen oder Leistungsansprüchen aus Ihrer Gebäudeversicherung – Elementarschadenversicherung.

 

Gebäudeversicherung – Was ist wichtig?

Bei der Wohngebäudeversicherung ist es wichtig, dass Sie alles wahrheitsgetreu angeben. Der Versicherungsbeitrag wird anhand der Wohnfläche und somit auch anhand dem Wert errechnet. So aber auch die Versicherungsleistung. Geben Sie zu wenig Wohnfläche an, wird es ziemlich sicher zu einem Problem führen. Auch die Angabe bzgl. des Sanierungsstandes und allen weiteren dazugehörigen Räumen und Gebäudeteilen. Ebenso gilt das Ganze für die Carports.

 

Wohngebäudeversicherung Kündigungsfrist

Die Wohngebäudeversicherung Kündigungsfrist ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist bei Sachversicherungen 1 Monat. Dies kann aber bei den verschiedenen Gesellschaften auch anders geregelt sein. Achten Sie daher immer auf die Kündigungsfrist in Ihrem Vertrag. In diesem Vertrag sollte die Kündigungsfrist zu finden sein. Bitte beachten Sie immer die Kündigungsfrist im Vertrag, damit es zu keinen Überraschungen kommt.

 

Gebäudeversicherung kündigen

Wenn Sie die Gebäudeversicherung kündigen möchten, dann beachten Sie die Kündigungsfrist und schicken ein Kündigungsschreiben hin. Sie können einen Text wie z. B. verwenden:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine aktuelle Smartphone Versicherung, welche unter der Kundennummer XXXX läuft zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung“.

Und senden Sie die Kündigung an das Unternehmen, natürlich mit Ihrer Anschrift und Unterschrift.

 

Gebäudeversicherung steuerlich absetzbar in der Steuererklärung?

Da die Versicherung zu dem Gebäude gehört und somit als Nebenkosten angesehen werden kann, kann sie in der Steuererklärung entsprechend geltend gemacht werden. Sie können somit die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzen. In der Rechnung der Wohngebäudeversicherung sollte die Versicherungssteuer enthalten sein. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten, er wird es wissen, wie er es ansetzen kann. Jetzt die Wohngebäudeversicherung kostenlos & unverbindlich vergleichen

 

Wohngebäudeversicherung Nebenkosten

Die Wohngebäudeversicherung zählt als Nebenkosten zu dem Gebäude und kann daher in der Steuererklärung angesetzt werden. Am besten ist es immer, wenn Sie Ihren Steuerberater fragen, denn dieser kann Ihnen hier vollumfänglich helfen und Sie entsprechend beraten. Sie können die Kosten auch selbst in der Steuererklärung ansetzen. Wenn Sie ein entsprechendes Programm hierfür haben, ist dies ohne weiteres möglich. Denn das Programm wird Sie in der Regel unterstützen, diese kosten korrekt einzutragen.

 

Gebäudeversicherung & Eigentumswohnung

Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen ist ebenfalls wichtig, nicht nur für Gebäude aus dem Gewerbe. Jedes Gebäude muss gegen entsprechende Schäden und Risiken versichert werden. Denn, so sichert man sein Eigentum und sein Kapitel ordentlich ab. Damit gehen Sie auch keine Gefahr ein, sollte es mal zu einem Hagelschaden oder sonstiges kommen.

 

Wohngebäudeversicherung bei Hausverkauf

Die Wohngebäudeversicherung geht beim Hausverkauf automatisch auf den neuen Eigentümer über. Das bedeutet, dass wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, dass Sie auch Ihre Wohngebäudeversicherung mit dem Gebäude abgeben. Das hat den Sinn, dass auch der neue Eigentümer beim Hausverkauf bzw. Hauskauf automatisch gleich nach Erwerb und nahtlos geschützt ist und bleibt.

Gebäudeversicherung bei Hauskauf

Wenn Sie ein Gebäude erwerben, dann erwerben Sie auch die zugehörige Versicherung mit. Dies sorgt dafür, dass Sie und das Gebäude nahtlos geschützt bleiben. Sie haben jedoch nach dem die Grundbuchumschreibung passiert ist, ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie ab der Grundbuchumschreibung einen Monat Zeit haben, um die bestehende Versicherung zu kündigen und eine neue Versicherung für das Gebäude abschließen. So bleiben Sie beim Hauskauf stets geschützt.

 

Gebäudeversicherung Leistungen

Die Leistungen einer Wohngebäudeversicherungen sollten Ihren Anforderungen entsprechen. Wichtig ist vor allem, dass möglichst alle erdenklichen Risiken in der Police enthalten sind, bzw. konkret die Dinge ausgeschlossen werden, die nicht versicherbar sind. Dies kann in bestimmten Regionen der Fall sein. So ist ein Gebäude vor Überschwemmungen nur selten versicherbar, wenn es sich um ein Überschwemmungsgebiet handelt.

 

Gebäudeversicherung bei Mietausfall

Wenn Sie Ihr Gebäude vermietet haben und eine entsprechende Versicherung haben, dann kann die Versicherung die Schäden für einen Mietausfall übernehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn aufgrund eines Schadens der Mieter die Mietzahlungen eingestellt hat. So wird Ihnen die Wohngebäudeversicherung den Mietausfall inklusive den Mietnebenkosten ersetzen. Dies sollte aber auf jeden Fall geprüft werden, ob diese Leistung auch wirklich im Vertrag enthalten ist. Jetzt die Wohngebäudeversicherung kostenlos & unverbindlich vergleichen

 

Wohngebäudeversicherung bei Einbruch

Handelt es sich um einen Einbruch, muss genau geprüft werden, welche Schäden vorliegen. Der Hausrat ist in der Wohngebäudeversicherung nicht mit versichert, da dieser beweglich ist. Somit würde es sich so aufteilen, dass die Einbruchsschäden von der Wohngebäude getragen werden. Die gestohlenen Sachen sollten von der Hausratversicherung abgesichert sein. Da es sich bei einem Einbruch nicht um herkämmliche und Standardschäden handelt, müssen diese im Vertrag gesondert abgesichert sein. Dies müsste im Teil „Vandalismus“ zu finden sein.

 

Gebäudeversicherung und Rohrbruch?

Wenn Sie einen Rohrbruch haben, dann ist zu untersuchen, wo sich dieser befindet. Handelt es sich um Rohre innerhalb des Gebäudes, so sind diese in der Regel abgedeckt. Handelt es sich um Rohre außerhalb und somit um externe Rohre, dann ist dies womöglich nicht abgedeckt. Dies kann von Fall zu Fall und Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, jedoch handhaben es die meisten Versicherungsunternehmen so.

 

Wohngebäudeversicherung bei Wasserschaden?

Wenn es sich um einen Wasserschaden an oder in Ihrem Gebäude handelt, dann ist zu prüfen, wo dieser genau ist. Handelt es sich um einen Wasserschaden der innen durch die innenliegenden Rohre entstanden ist? Oder handelt es sich um einen Wasserschaden durch Spül- oder Waschmaschinen? Oder ist der Wasserschaden aufgrund von Starkregen und Hochwasser entstanden? Wasserschäden sind die am häufigsten gemeldeten Schäden in der Wohngebäudeversicherung.

Hier kommt es nun darauf an. Schäden, die durch Spül- oder Waschmaschinen entstanden sind, werden von der Hausratversicherung übernommen. Schäden, die durch innenliegende Rohre oder zusammgehängenden Schläuchen entstanden sind, werden von der Gebäudeversicherung übernommen. Durch die Elementarschadenversicherung werden Schäden durch Naturgewalten wie Starkregen oder Hochwasser abgedeckt.

 

Gebäudeversicherung bei Hagelschaden

Hagelschaden zählt zu den versicherten Ursachen in der Wohngebäude. Entsteht Ihnen am Gebäude oder zum Gebäude gehörenden Teilen, welche auch versichert sind, Schäden, dann werden diese von der Wohngebäude abgedeckt. Jetzt die Wohngebäudeversicherung kostenlos & unverbindlich vergleichen

 

Gebäudeversicherung bei Glasbruch

Geht Glas zu Bruch, kommt es hier darauf an, wie es passiert ist und was die Ursache war. In der Regel ist dies in der Gebäudeversicherung enthalten und somit abgedeckt. Aber, es kommt darauf an, wie dieser Schaden entstanden ist. Ging das Glas aufgrund von Sturm, Hagel, Feuer und Leitungswasser zu Bruch, dann ist dies in der Gebäudeversicherung enthalten. Ist dem nicht so, dann muss hierfür eine gesonderte Glasversicherung abgeschlossen werden.

 

Gebäudeversicherung bei Brand

Wichtig ist, dass Brand in der Versicherung mit eingeschlossen ist. Denn nur so kann der Schaden dann entsprechend auch bezahlt werden. Die Wohngebäude übernimmt viele Schäden, jedoch müssen einige Zusatzbausteine eingebaut werden, damit alles vollumfänglich abgesichert ist. So ist es auch mit Bränden. Brandschäden müssen im Versicherungsschein enthalten sein, damit die Versicherung die Schäden auch bezahlt. Andernfalls bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.

 

Wohngebäudeversicherung bei Vandalismus

Bei Vandalismus ist es wie mit den Schäden aufgrund eines Einbruchs. Diese müssen im Versicherungsschein enthalten sein, sprich, dies muss gesondert aufgeführt und versichert werden. Erst, wenn Vandalismus eingeschlossen ist, werden Türen, Fenster, etc., die am Gebäude sind, im Schadensfall ersetzt, bzw. die Schadenssumme ausbezahlt.

 

Gebäudeversicherung mit Elementarschaden

Der Zusatzbaustein Elementerschadenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil. Denn hier werden Schäden, die sich aus Naturgewalten ergeben, bezahlt. Das bedeutet, dass wenn es zu Schäden aufgrund von Blitz, Hagel, Sturm oder Hochwasser kommt, die Schäden von der Versicherung erstattet werden. Dies ist aber nur der Fall, wenn die Elementarschadenversicherung mit abgeschlossen wurde. Jetzt die Wohngebäudeversicherung kostenlos & unverbindlich vergleichen

 

Gebäudeversicherung wer zahlt?

Nicht selten geht es um das Thema, wer bezahlt die Versicherung eigentlich. In den nachfolgenden Kapiteln soll dies geklärt werden.

 

Gebäudeversicherung Mieter oder Vermieter?

Die Wohngebäude wird auf den Eigentümer abgeschlossen, sprich, auf den Vermieter. Der Mieter ist nur auf Miete in der Wohnung oder dem Gebäude drin. Wenn dieser auszieht, bleibt das Gebäude weiterhin bestehen, denn es gehört seinem Eigentümer. Das heißt, die Versicherungsprämie muss vom Eigentümer und somit dem Vermieter getragen werden.

 

Wohngebäudeversicherung auf Mieter umlegen – Umlagefähig?

In einem Mietvertrag kann die Umlage der Wohngebäude durch den Vermieter auf den Mieter geregelt sein. Das bedeutet, dass Sie als Vermieter zwar als Eigentümer und Vertragspartner aufgeführt sind, die Kosten oder einen Teil davon trägt der Mieter. Somit sind diese Kosten umlagefähig. Dies ist auch in Paragraf 2 der Betriebskostenverordnung geregelt.

 

Gebäudeversicherung auf Mieter umlegen – Schlüssel zur Umlage

Der Vermieter hat hier vier verschiedene Möglichkeiten, wie er die Kosten für die Wohngebäude auf den Mieter umlegen kann. Er kann nach Verbrauch, Wohnfläche, Anzahl der Personen oder nach Wohneinheit vorgehen. So kann der Vermieter das von ihm präferierte Vorgehen wählen und den Verteilungsschlüssel entsprechend wählen.

 

Gebäudeversicherung Versicherungssumme nach 1914

Die Versicherungssumme wird in der Regel nach 1914 bestimmt. Das bedeutet, dass der Neubauwert von 1914 verwendet wird, durch den Baupreisindex im entsprechendem Jahr geteilt und anschließend mit 100 multipliziert wird. Ein Beispiel:

  • Wert des Gebäudes im Jahre 2015: 222.000
  • Baupreisindex im Jahr 2015: 1.053,4
  • Wert 1914: 21.074,62 Goldmark
  • Baupreisindex im Jahr 2016: 1.330,7
  • Wert des Gebäudes im Jahr 2016: 280.440 Euro

Dabei ist der Neubauwert der ortsübliche Wert eines Gebäudes inklusive Planungs- und Konstruktionskosten, wenn das Gebäude nach einem Totalschaden wieder aufgebaut werden muss. Der Baupreisindex ist die Preisentwicklung für Neubau und Reparaturen von Bauwerken. Die Grundlage dafür sind die Preise für Bauleistungen, die in den repräsentativen Stichproben quartalsweise vom Statistischen Bundesamt ermittelt werden. Jetzt die Wohngebäudeversicherung kostenlos & unverbindlich vergleichen

 

Welche Gebäudeversicherung ist die Beste?

Welche Wohngebäude die Beste ist, kommt komplett darauf an, was Sie versichern möchten und welche Leistungen enthalten sein sollen. Daher ist ein Versicherungsvergleich sehr wichtig. Denn nur so finden Sie die für Sie beste Versicherung. Der Vergleich ist dabei immer kostenlos und unverbindlich für Sie. Außerdem haben Sie so die Chance mit einem kompetenten Fachberater zu sprechen. Dieser wird Sie vollumfassend zu diesem Thema beraten und all Ihre offenen Fragen entsprechend beantworten.

 

Wohngebäudeversicherung und worauf achten?

Bei der Absicherung Ihres Gebäudes gibt es viele verschiedene Aspekte, die betrachtet werden müssen. So ist es wichtig, dass Sie die Wohnfläche exakt angeben und alle Gefahren mit einschließen lassen, die für Sie wichtig sind. Am besten ist es immer, wenn Sie dies mit einem Berater machen. Daher ist es wichtig, dass Sie zuerst einen Vergleich der Versicherung machen und anschließend sich von dem Berater kompetent und vollumfänglich beraten lassen.

 

Wohngebäudeversicherung bei Leerstand

Ein Leerstand Ihres Objektes ist aus mehreren Gründen nicht gut. Einerseits, weil Sie keine Mieteinnahmen haben und andererseits, weil sich das Risiko laut des Versicherungsvertragsgesetzes erhöht. Laut einer Rechtsprechung des OLG Rostock begründet ein leer stehendes Haus auch eine Gefahrenerhöhung für die Gebäudeversicherung. Daher sollten Sie Ihren Versicherungsschutz anpassen, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sollte etwas passieren.

 

Gebäudeversicherung zahlt nicht

Wenn die Gebäudeversicherung nicht bezahlt, hat dies meist einen Grund. Einer der häufigsten Gründe ist, dass bestimmte Schäden durch die Versicherung nicht abgedeckt sind. Ein anderer Grund könnte sein, dass bestimmte Pflichten von Ihnen als Versicherungsnehmer verletzt oder nicht eingehalten wurden. Hier ist zu prüfen, um welchen Grund es sich handelt, damit dieser für die Zukunft behoben werden kann. Jetzt die Wohngebäudeversicherung kostenlos & unverbindlich vergleichen