Die Pferdeversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und auch so, sehr wichtig für Sie als Pferdebesitzer. Denn im Falle eines Schadens, müssten Sie (ohne einer Pferdehaftpflicht) selbst mit Ihrem Vermögen für den gesamten Schaden aufkommen. Denn nur Kleintiere, wie Katzen, Vögel oder Hamster sind in der privaten Haftpflichtversicherung versichert. Pferde müssen in der Pferdeversicherung versichert werden und Hunde in der Hundehaftpflicht. Sie als Pferdebesitzer oder Aufsichtsperson, müssen somit eine Pferdehaftpflicht besitzen, sonst müssten Sie für den gesamten Schaden aufkommen. Die Pferdehaftpflicht schützt Sie davor.
Wer ist in der Pferdehaftpflichtversicherung versichert?
Halter, Fremdreiter, Reitbegleitung sowie die Tier hütenden Personen mit in der Pferdehaftpflicht mitversichert. Sollte Ihr Tier einem anderen Menschen einen Schaden zufügen, während die oben genannten Personen das Tier betreuen, so kommt die Pferdehaftpflichtversicherung dafür auf. Ausgeschlossen sind jedoch Personen, die die Aufsicht per Vertrag übernehmen, diese benötigen eine eigene Pferdehaftpflicht, diese gibt es bereits für 3,25 Euro im Monat.
Wann setzt die Pferdehaftpflicht ein?
Die Pferdeversicherung setzt dann ein, wenn Sie reiten oder das Pferd betreuen und einem Dritten oder seinem Besitz wird ein Schaden zugefügt, dann bezahlt hier nur die Pferdehaftpflichtversicherung. Ein Pferd ist ein großes und starkes Tier, der Schaden, der durch ein Pferd verursacht werden kann, kann sehr hoch sein. Deshalb ist hier eine Tierhalterhaftpflicht, insbesondere eine Pferdehaftpflicht sehr wichtig.
Nicht selten kommt es vor, dass ein Pferd grasst und plötzlich erschreckt und ausbricht und damit einen Verkehrsunfall verursacht oder gar einen Menschen verletzt, so entstehen hier hohe Kosten, welche durch eine Pferdehaftpflicht gedeckt sind. Auch kann so ein Ausbruch im Stall passieren, da das Pferd plötzlich panisch wird und ausbricht. Verkehrsunfälle mit Personenschäden sind dann nicht auszuschließen und Personenschäden verursachen generell sehr hohe Kosten, die Sie ohne einer Pferdehaftpflichtversicherung selbst tragen müssen. Die Pferdehaftpflicht erstattet Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden bis zu 20 Millionen Euro.
Pferdeversicherung – Sonderleistungen der Pferdehaftpflichtversicherung
Einige Versicherungsgesellschaften bieten Sonderkonditionen in der Pferdeversicherung an. So können z. B. Fohlen bis zu einem Alter von sechs Monaten kostenfrei mitversichert werden, wenn das Muttertier bereits in einer Pferdehaftpflicht versichert ist. Teilen Sie somit Ihrem Versicherer immer frühzeitig mit, wenn Ihr Tier Nachwuchs bekommt.
Auch eine Pferdeversicherung mit einem ungewollten Deckakt ist möglich. Das heißt, wenn Ihr Hengst ohne Ihren Willen Jungtiere zeugt, werden die Kosten dem Besitzer der Stute von Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung erstattet.
Es gibt natürlich weitere Sonderleistungen, die mitversichert werden können. Allerdings sind nicht alle Schäden versicherbar. Denn wenn z. B. Ihr Tier den eigenne Stall beschädigt, müssen Sie für diese Kosten selbst aufkommen.
Pferdeversicherung Vergleich – Pferdehaftpflicht vergleichen
Machen Sie einen Versicherungsvergleich und vergleichen Sie die Pferdehaftpflichtversicherung. Mit dem Pferadehaftpflicht Rechner können Sie so einen passenden und günstigen Tarif für Ihre Pferdeversicherung finden. Denken Sie dabei an eine ausreichenden Deckungssumme und auf die Leistungen die Sie benötigen!