Wer kennt das nicht? Man bezieht eine neue Wohnung und dann wird wieder die Kaution fällig. Der Vermieter kann maximal bis zu 3 Kaltmonatsmieten für die Kaution verlangen. Das kann je nach Kaltmiete und Wohnort schon mal ganz schön ins Geld gehen. Und gerade als Student, Auszubildender oder beim Bezug seiner ersten Wohnung muss dafür das eine oder andere Möbelstück weichen. Damit könnte jetzt schluss sein.

Denn es gibt die Möglichkeit sich die Kaution von Anbietern bezahlen zu lassen und diese geliehene Mietkaution in kleinen Jahresbeiträgen abstottern. Das hat gleich zwei Vorteile. Der eine Vorteil ist, dass man die hohe Mietkaution nicht sofort bezahlen muss und somit zunächst einmal die eigene Wohnung austatten kann. Der andere Vorteil ist, dass der Anbieter für einen bürgt, bzw. die Kaution übernimmt und dies stellt für den Vermieter wiederum eine erhöhte Sicherheit dar. So können Sie bei der Wohnungssuche punkten.

Punkten nun auch Sie bei Ihrer Wohnungssuche und lassen Sie die Mietkaution von Anbietern bezahlen, sparen Sie sich dieses Geld und investieren das in Ihr neues Zuhause. Lassen Sie sich ein Angebot erstellen, wie hoch Ihr Jahresbeitrag für Ihre Mietkaution ausfallen wird. Ihre Anfrage bezüglich der Mietkautionübernahme ist unverbindlich und kostenfrei. Sie gehen somit keinerlei Risiko ein. Überzeugen Sie sich selbst von der neuen Art, die Mietkaution zu bezahlen.

 

 

Was ist eine Mietkautionsversicherung?

Was ist eine MietkautionsversicherungWenn Sie eine neue Wohnung oder ein Haus beziehen, dann müssen Sie eine Kaution hinterlegen, auf die der Vermieter zugreifen kann, wenn Sie nach Ihrem Auszug etwas beschädigt haben und dies repariert werden muss. Eine Kaution beträgt in der Regel bis zu drei Kalt-Monatsmieten. Diese Kaution muss vor Unterzeichnung des Mietvertrages bezahlt, bzw. wird bei der Unterzeichnung des Vertrages fällig. Dies kann je nach Miethöhe eine Stange Geld sein. Und genau hier greift die Mietkaution ein.

Denn wenn Sie eine Mietkaution in Anspruch nehmen, dann wird die Kaution für Sie übernommen. Sie müssen diese Mietkaution dann lediglich in monatlichen Beiträgen über eine gewisse Zeit abstottern. Somit kann das Geld für die Kaution anderweitig verwendet werden, da wo eine Investition sinnvoller ist, wie zum Beispiel für die Anschaffung neuer Möbel oder andere Dinge die Sie benötigen.

Eine Kautionsbürgschaft ist also eine Bürgschaft, dass im Falle eines Schadens am Mietobjekt, welcher durch Sie entstanden und nicht behoben ist, durch die Kautionskasse übernommen wird.

 

Wie funktioniert eine Mietkaution?

Wenn Sie planen eine Mietkaution in Anspruch zu nehmen, dann möchten Sie ggf. auch wissen, wie diese funktioniert. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus gefunden haben, welches Sie mieten möchten und die dafür notwendige Kautionshöhe in Erfahrung gebracht haben, dann können Sie eine Berechnung des monatlichen Versicherungsbeitrags machen. Sie können sich ausrechnen lassen, wie viel Geld Sie pro Jahr über welchen Zeitraum bezahlen werden.

Wenn Sie mit dem Beitrag einverstanden sind, dann können Sie einen Vertrag zur Übernahme der Mietkaution abschließen. Wenn Sie diesen erhalten haben, dann können Sie diesen ausfüllen und zurücksenden. Generell ist es jedoch so, dass die meisten Anbieter die Abwicklung komplett online ermöglichen und maximal ein Post-Ident zur Legitimierung benötigt wird, wenn überhaupt.  Informieren, bzw. fragen Sie vor der Unterzeichnung des Vertrages bzgl. der Mietkaution den Vermieter, ob für ihn die Kautionsbürgschaft OK ist oder ob er dies generell ablehnt.

Wenn die Kaution von der Gesellschaft übernommen wurde, dann werden Sie den vereinbarten monatlichen Beitrag über die geplante Zeitdauer entrichten müssen. Dies ist am besten mittels Lastschrift durchzuführen, da Sie so keine Rate verpassen.

Nachdem die Vertragsdauer abgelaufen ist, sind keine weiteren Zahlungen notwendig. Außerdem können Sie über die Mietkaution wieder verfügen, nachdem Sie ausgezogen sind und der Vermieter Ihnen Ihre Kaution erstattet hat, sofern keine bleibenden Schäden verblieben sind.

 

Für wen eignet sich eine Mietkaution?

Mietkaution sparenEine Mietkaution eignet sich theoretisch für jeden, der eine Wohnung oder ein Haus mieten möchte. Denn dafür muss eine Kaution hinterlegt werden. Wer nicht über das Geld verfügt oder dieses Geld lieber anderweitig in die Wohnung investieren möchte, wie z. B. Ausstattung der Wohnung, kann die Mietkautionsbürgschaft ebenfalls in Anspruch nehmen.

Meist haben Studenten ohnehin nicht sonderlich viel Geld zur Verfügung und möchten womöglich in einer anderen Stadt oder sogar in einem anderen Land studieren. Dafür ist dann meistens eine eigene Wohnung notwendig. Und wenn hier nun das notwendigen Kleingeld fehlt, so ist es nur sinnvoll eine Kautionsbürgschaft in Anspruch zu nehmen. Denn damit kann das Geld in Möbel oder anderweitige Anschaffungen fließen, welche dringend notwendig sind, wenn die erste eigene Wohnung benötigt wird und somit ein Auszug aus dem Elternhaus bevorsteht.

 

 

Leistungen der Kautionsübernahme

Die Leistungen der Mietkaution sind unterschiedlich, je nach Gesellschaft. Die wichtigste Leistung ist allerdings bei allen gleich. Denn Sie übernimmt die Kaution für Sie und bezahlt diese an den Vermieter, welcher davon ebenfalls profitiert. Schließlich hat dieser eine erhöhte Sicherheit, dass die Kaution in voller Höhe bezahlt werden kann und der Mietvertrag somit nicht rückgängig gemacht werden muss.

 

Vorteile der Mietkautionsversicherung für den Mieter

Die Übernahme der Mietkaution bringt einige Vorteile mit sich. Der wohl größte Vorteil ist der, dass Sie die Kaution, welche je nach Ort, Lage und Höhe der Miete beträchtlich sein kann, nicht auf einmal bezahlen müssen. Diese bezahlen Sie bequem in kleinen monatlichen Raten, über einen Zeitraum, welchen Sie vorher gewählt haben. Außerdem haben Sie bei dem einen oder anderen Vermieter deshalb auch bessere Karten, die Mietwohnung oder das Mietshaus zu bekommen, da die Kaution von einer größeren Gesellschaft übernommen wird. Dies suggeriert mit einer erhöhten Sicherheit, da die Kaution sofort in voller Höhe mit Garantie bezahlt werden kann.

Nach Ablauf des Vertrags und Ihrem Auszug aus dem Mietobjekt, wird Ihnen die Kaution genauso ausbezahlt, als wenn Sie die Kaution bar bezahlt hätten, sofern mit dem Mietobjekt nach Ihrem Auszug alles in Ordnung ist und Sie keine reparierenden Schäden hinterlassen haben.

Sollten Sie ein Mietobjekt in Aussicht haben, das notwendige Geld für die Kaution aber gerade nicht parat haben, dann kann auch hier die Kautionsbürgschaft eine gute Hilfe sein, indem die Kaution übernommen wird. Und wenn Sie zwar Geld für die Kaution haben, aber nicht mehr ausreichend finanzielle Mittel für Ihre gewünschte Einrichtung besitzen, dann kann auch hier die Bürgschaft der Mietkaution für Sie eine passende Lösung darstellen. Somit brauchen Sie keinen Dispo, Kurz- oder Kleinkredit aufnehmen, welcher meist auch teurer ist. Auch Geld leihen von Verwandten und Freunden ist damit nicht notwendig, was ohnehin oft zu Streitkonflikten führen kann.

Da die Kaution für die beziehende Wohnung oder Haus von Ihnen nicht mehr auf einen Schlag entrichtet werden muss, können Sie über das Geld verfügen und es in andere Anschaffungen stecken. Somit haben Sie eine größere finanzielle Freiheit. Außerdem ist die Abwicklung bzgl. der Übernahme der Mietkaution sehr schnell, was diese gegenüber einem Klein- oder Kurzkredit attraktiver macht. Die Beantragung wird online durchgeführt und in der Regel haben Sie die Urkunde zur Kautionsübernahme innerhalb von 2 – 3 Tagen im Briefkasten.

Bei der Mietkaution sind Sie in der Regel an keine Kündigungsfrist gebunden. Das heißt, Sie können jederzeit, auch vor dem Ende des Mietverhältnisses kündigen. Als Sicherheit müssen Sie dann lediglich eine Barkaution hinterlegen.

Manchmal kann es vorkommen, dass der Vermieter die von Ihnen bezahlte Kaution nicht auf einem Treuhandkonto oder Sparbuch anlegt. Mit der Kautionsbürgschaft besteht diese Gefahr nicht, sodass Sie sich diesbezüglich keine Gedanken machen brauchen.

 

Nachteile der Mietkautionsversicherung für den Mieter

Wie so oft, gibt es nicht nur Vorteile, sondern meistens auch Nachteile, wenn auch nur geringe. Bei der Kautionsbürgschaft sind die Nachteile nicht der Rede wert. Dennoch soll auf diese eingegangen werden. Zum einen kann es vorkommen, dass nicht jeder Vermieter die Übernahme der Kaution durch Dritte akzeptiert. Außerdem ist die Kautionsbürgschaft auch eine Art Kleinkredit, sodass nach Ablauf des Vertrages, für die Kaution etwas mehr bezahlt wurde, als die tatsächliche Kaution ist.

 

Die Vor- und Nachteile der Mietkaution im Überblick:

VorteilNachteile
Kaution muss nicht auf einmal bezahlt werdenEinige Vermieter akzeptieren ggf. die Übernahme der Kaution durch Dritte nicht
Geld kann für andere Dinge verwendet werdenInsgesamt etwas höherer Beitrag, als die tatsächliche Kaution
Aufnahme eines Dispokredits nicht notwendig
Höhere Sicherheit, bzgl. Garantie und Zahlung der Kaution, ggf. Vorteile bei dem einen oder anderen Vermieter
Kaution kann monatlich abbezahlt werden
Online Beantragung und Urkunde innerhalb von bis zu 3 Tagen im Briefkasten
Geld leihen von Freunden und Verwandten nicht notwendig
Keine Kündigungsfristen. Kündigung auch vor Ende des Mietverhältnisses möglich (Barkaution als Sicherheitsleistung dann notwendig).
Gefahr, dass Vermieter das Geld nicht auf einem Treuhandkonto anlegt, besteht nicht.

 

Vorteile einer Mietkautionsversicherung für den Vermieter

Auch für den Vermieter ergeben sich bei der Mietkautionsversicherung Vorteile. Der Hauptvorteil ist, dass der Vermieter mit der Kautionsbürgschaft weniger Verwaltungsaufwand hat. Denn er bekommt die Urkunde über die Kautionsübernahme durch die Kautionskasse. Somit muss er die Barkaution nicht mehr auf ein entsprechendes Konto oder Sparbuch legen. Zinsabrechnung ist damit nicht notwendig und auch die jährliche Benachrichtigung des Mieters ist nicht notwendig.

Da die Urkunde durch die Kautionskasse erst ausgestellt wird, wenn die Schufa-Auskunft positiv war, ist das ein weiterer Vorteil für den Vermieter, da er die Bestätigung hat, dass der neue Mieter keine finanziellen Schwierigkeiten hat. Damit kann er damit rechnen, dass die monatliche Miete pünktlich bezahlt werden kann.

 

Die Vorteile auf einem Blick:

  • Keine Kosten für Kontoverwaltung
  • Bonitätsprüfung wird von der Kautionskasse übernommen
  • Bürokratischer Aufwand für die Verwaltung des Kautionskontos oder Sparbuchs entfällt
  • Sofortige und unkomplizierte Auszahlung der Bürgschaftssumme im Schadensfall
  • Ausstehende Nebenkosten oder Beschädigungen werden ebenfalls abgesichert
  • In strukturschwachen Regionen ggf. bessere Chancen auf Vermietbarkeit

 

Alternative zur Kautionsbürgschaft

Alternative zur MietkautionFür wen eine Mietkaution nicht in Frage kommt, aus welchen Gründen auch immer, der kann nach Alternativen Ausschau halten. Mögliche Alternativen wären, dass mit dem Vermieter abgesprochen werden kann, die Kaution in zwei oder drei Raten zu bezahlen. Dies kommt natürlich auf die Höhe der verlangten Sicherheit des Vermieters an und ob der Vermieter damit einverstanden ist, was bei den wenigsten der Fall sein dürfte, da dies bereits von Anfang an auf eine finanzielle Schwäche deutet. Damit einhergehend, kann sich der Vermieter denken, dass Sie Ihre monatliche Miete nicht immer pünktlich oder überhaupt nicht bezahlen können. Mit dieser Meinung des Vermieters sinken Ihre Chancen auf den Zuschlag des Mietobjekts.

Eine weitere Alternative wäre, sich Geld von Verwandten zu leihen und mit diesen einen Rückzahlungsplan vereinbaren. Dies ist eine bessere Möglichkeit und der Vermieter kommt erst gar nicht auf den Gedanken, dass Sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel zur Begleichung der Kaution auf einen Schlag haben.

Die dritte Alternative wäre ein Klein- bzw. Kurzkredit. Sie können einen Kreditvergleich durchführen. Geben Sie hierfür die gewünschte Kreditsumme und die Laufzeit ein und suchen sich dort einen günstigen Kredit aus. Die Kaution über einen Kredit abzuwickeln hat besonders dann einen Charme, wenn Sie weiteres Kapital benötigen, um z. B. Ihre Wohnung auszustatten oder für anderweitige Anschaffungen. Haben Sie einen passenden Kreditanbieter und einem passablen Angebot bzgl. des Darlehens gefunden, dann können Sie eine unverbindliche Kreditanfrage stellen. Sollte der Anbieter sein OK geben, dann können Sie das Darlehen aufnehmen und Ihre Kaution begleichen.

Allerdings muss erwähnt werden, dass die Aufnahme eines Darlehens möglicherweise länger dauern könnte, aber nicht muss. In der Regel ist dies ebenfalls innerhalb weniger Tage erledigt. Sollte es notwendig sein, dass Sie mehr Zeit benötigen, dann sollten Sie die Vertragsunterzeichnung etwas hinauszögern, schließlich soll der Vermieter davon ggf. nichts mitbekommen, denn dies könnte einen schlechten Nachgeschmack entstehen lassen.

 

Unterschiede zwischen Bankbürgschaft und Mietkautionsversicherung

Bankbürgschaft werden auch Mietaval bezeichnet. Die Bankbürgschaft ist ähnlich wie eine Mietkautionsversicherung, allerdings mit dem Unterschied, dass die Leistung nicht von einer Versicherungsgesellschaft erbracht wird, sondern von einer Bank. Wenn auch dies ähnlich ist, gibt es dennoch einige Nachteile, auf der Seite der Bankbürgschaft:

  • Deine Bonität wird durch die Bankbürgschaft gesenkt (kann für spätere Darlehensbeantragung negativ sein)
  • Höherer Aufwand bei der Beantragung der Bankbürgschaft (Verdienstnachweise, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung werden gefordert)
  • Oft sind versteckte Kosten zu finden (Kontoführungsgebühren)
  • Bankbürgschaft / Mietaval sind Vermieter freundlich (1 Woche Zeit gegen Inanspruchnahme des Vermieters vorzugehen, bis zu 24 Monate auf die Rückgabe der Urkunde warte, z. B. wenn eine NBKabrechnung ansteht)

 

Außerdem ergibt sich ein weiterer gravierender Nachteil für die Mieter. Die Ansprüche für die Vermieter werden von den Banken selten geprüft. Denn die Banken sind gegenüber den Versicherungen mit dem Mietrecht weniger genau vertraut. Deshalb kann der Vermieter die Kaution anfordern und die Banken prüfen diese Forderung selten genug, sodass das Geld sofort vom Girokonto des Kunden (Mieters) geholt wird. Für den Vermieter kann dies gut sein, für den Mieter allerdings nicht. Damit können sich rechtliche Streitigkeiten ergeben.

 

Kosten der Kautionsbürgschaft

Die Kosten für die Mietkaution halten sich im Rahmen, können sich allerdings von Gesellschaft zu Gesellschaft unterscheiden. Generell lässt sich sagen, dass sich die Kosten für die Kaution anhand der geplanten Mietdauer, bzw. Dauer der Rückzahlung der Mietkaution, sowie Höhe dieser, zusammensetzen. So ist es denkbar, dass die Kosten für die Kaution sich lediglich auf 50 Euro im Jahr belaufen. Je nach Gesellschaft kann es sein, dass das 1. Jahr etwas teurer ist und die Kosten im 2ten Jahr gesenkt werden und so für die restlichen Jahre verbleiben.

 

Anbei ein paar Beispiele, welche die Kosten einer Kautionsbürgschaft darstellen sollen:

KautionshöheMietdauerKosten 1. JahrKosten 2. JahrDurchschn. Kosten pro Jahr
1.000 Euro3 Jahre50 Euro50 Euro50 Euro
2.000 Euro3 Jahre120 Euro70 Euro86,87 Euro
3.000 Euro5 Jahre155 Euro105 Euro115 Euro

 

Damit ist ersichtlich, dass sich die Kosten pro Jahr relativ im Rahmen halten. Weitere Berechnungen können in dem nachfolgenden Rechner durchgeführt werden:

 

Was bei der Übernahme der Kaution beachten?

Was beachten bei MietkautionsversicherungWenn Sie sich nun für ein Mietobjekt entschieden haben und dies mieten möchten, dann sollten Sie zuerst mit dem Vermieter in Kontakt treten und erfragen, ob dieser eine Bürgschaft der Mietkaution akzeptiert. Wenn er das nicht akzeptiert, dann macht eine Anfrage diesbezüglich keinen Sinn.

Sollte der Vermieter dies allerdings akzeptieren, dann sollten Sie bei der Kautionsbürgschaft darauf achten, dass die Kosten möglichst gering sind und somit auch keine Gebühren für das erste Jahr entstehen. Außerdem sollten Sie nur den wirklich notwendigen Betrag aufnehmen und sich Gedanken über die Zeitdauer machen, damit Sie nicht zu viel pro Jahr zurückzahlen müssen und sich dies nicht leisten können. In der Regel ist es ohnehin so, dass die Bürgschaft der Kaution nur bis zur maximal möglichen Höhe (3 mal Netto-Kaltmiete), bzw. bis zur tatsächlichen Kautionshöhe aufnehmen können.

Um den richtigen jährlichen Rückzahlungsbetrag und somit die Zeitdauer für Sie herauszufinden, sollten Sie eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben machen. Anhand dieser können Sie den Rückzahlungsbeitrag und die Rückzahlungsdauer errechnen. Rechnen Sie noch einen Puffer mit ein, sodass in Jahren, in denen unerwartete Zahlungen anfallen, Sie nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

 

Günstige Kautionsbürgschaft finden

Um ein günstige Mietkaution zu finden, bedarf es eines Vergleichs der unterschiedlichen Gesellschaften untereinander. Aber nicht nur der Vergleich der verschiedenen Gesellschaften kann hier weiterhelfen. Es ist auch wichtig, dass Sie sich Gedanken zur Höhe der Kautionsbürgschaft machen. Denn diese sollte nicht wesentlich höher sein, als tatsächlich notwendig, wenn überhaupt höher. Außerdem ist es von Vorteil, wenn man sich Gedanken über die Dauer der Beanspruchung der Bürgschaft der Kaution für die gewünschte Wohnung oder das Haus macht. Die Dauer unnötig lange zu verlängern lässt die Kosten in die Höhe treiben, was einer Einsparung entgegenwirkt.

 

Vorgehen bei der Beantragung der Mietkaution

Wenn Sie nun ein Mietobjekt in Aussicht haben und die Höhe der Kaution in Erfahrung gebracht haben, dann ist es wichtig, dass Sie den entsprechenden Vermieter fragen, ob er mit der Übernahme der Kaution durch Dritte einverstanden ist. Ist dem so, dann ist es an der Zeit sich bzgl. der Mietkaution näher zu informieren und somit eine Anfrage auf Übernahme der Kaution zu stellen. Dazu kann nach einem Vergleich und der Berechnung der Kosten pro Jahr, ein Antrag bei der entsprechenden Gesellschaft gestellt werden.

Die Bewilligung und die gesamte Abwicklung findet in der Regel online statt. Bei dem einen oder anderen Anbieter ist die Bestätigung der Identität mittels Post-Ident durchzuführen. Anschließend wird Ihnen die Urkunde zur Bestätigung der Übernahme der Kaution übersandt. Dabei ist das Original an den Vermieter zu übersenden. Eine andere Variante wäre, dass die Kautionskasse die Urkunde direkt an den Vermieter zurückschickt. Nachdem das Mietverhältnis endet, muss die Urkunde entweder über Sie direkt an die Kautionskasse zurückgeschickt werden. Bei der zweiten Variante muss der Vermieter die Urkunde unterzeichnen, das Ende des Mietverhältnisses bestätigen und die Urkunde selbstständig an die Kautionskasse zurückschicken.

 

Mietkautionsbürgschaft kündigen bzw. auflösen

Manchmal kann es sein, dass die Kautionsbürgschaft aufgelöst werden soll. Dafür gibt es bestimmte Gründe. Das Gute an der Mietkautionsversicherung ist, dass diese keine Kündigungsfrist hat, sodass diese jederzeit gekündigt, bzw. aufgelöst werden kann. Der häufigste Fall für eine Auflösung der Mietkautionsbürgschaft ist, ein Umzug. Aber auch der Erwerb von Wohneigentum ist ein Grund dafür.

Nachdem die Kautionsbürgschaft gekündigt worden ist, muss der Vermieter die Bürgschaftsurkunde an Sie zurücksenden. Anschließend schicken Sie diese Urkunde – am besten per Einschreiben – an die Kautionskasse zurück. Natürlich kann auch der Vermieter die Urkunde zurück an die Kautionskasse zurückschicken.

Wenn die Kautionsbürgschaft aufgelöst wird, dann wird Ihnen ein Teil der bereits im Voraus bezahlten jährlichen Gebühren zurückerstattet.

 

FAQs

 

Muss der Vermieter die Kautionsbürgschaft akzeptieren?

Nein, der Vermieter muss der Kautionsbürgschaft nicht zustimmen, sodass er weiterhin auf die Barkaution bestehen kann. Deshalb ist es wichtig, dass man sich vor Unterzeichnung des Mietvertrages mit dem Vermieter in Verbindung setzt und diese Angelegenheit klärt.

 

Kann ich meine bereits gezahlte Barkaution zurückholen?

Ja, eine bereits bezahlte Barkaution kann in der Regel zurückgeholt werden. Das Vorgehen ist ähnlich wie bei der Beantragung der Mietkaution. Hier muss ebenfalls mit dem Vermieter gesprochen werden, damit er dem zustimmt. Die Abfrage ob es sich um eine Umwandlung (zurückholen der bereits gezahlten Barkaution) oder Neuabschluss handelt, wird zu Beginn der Beantragung der Kautionsbürgschaft abgefragt. Die Kautionskasse kann Ihnen hier weiterhelfen und Sie zu der richtigen Vorgehensweise beraten.

 

Welche Informationen zur Kautionsbürgschaft werden abgefragt?

Wenn Sie eine Kautionsbürgschaft aufnehmen möchten, dann müssen Sie die folgenden Informationen angeben:

  • Höhe der Kaution
  • Ob es sich um eine Umwandlung (Barkaution zurückholen) oder Neuabschluss handelt
  • Angaben zur eigenen Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Telefon, E-Mail)
  • Angabe ob das Mietverhältnis befristet ist oder nicht, Beginn des Mietverhältnisses
  • Angabe bzgl. der gewünschten Laufzeit der Kautionsbürgschaft
  • Bankverbindung des Mieters für Einzug der Gebühren

 

Mindestvoraussetzungen für die Aufnahme einer Mietkaution?

Um eine Mietkaution aufnehmen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind nachfolgende aufgelistet:

  • Mindestalter beträgt 18 Jahre
  • Das gewünschte Mietobjekt muss sich in Deutschland befinden
  • Mindestkautionssumme des Anbieters (je nach Anbieter, bereits ab 400 Euro) muss erreicht werden
  • Maximale Kautionssumme des Anbieters darf nicht überschritten werden (je nach Anbieter bis zu 15.000 Euro)
  • Bonität muss positiv ausfallen
  • AGB, Datenschutz etc. zustimmen
  • Bestätigung der Identität (je nach Anbieter ggf. über Post-Ident)

 

Mindestsumme bei der Mietkaution?

Ja, eine Mindestsumme bei der Kautionsbürgschaft gibt es in der Tat. Denn es muss sich um einen reellen Betrag handeln und Kleinstbeträge können anderweitig finanziert werden. Außerdem muss sich dies für die Kautionskasse auch ein klein wenig rentieren. Deshalb ist je nach Kautionskasse eine Mindeststumme ab 400 Euro denkbar.

 

Maximalsumme bei der Mietkautionsversicherung?

Auch hier gibt es je nach Kautionskasse Unterschiede. Denn zu große Beträge könnten eine zu lange Laufzeit mit sich bringen, sodass der Mieter vorzeitig auszieht. Deshalb ist auch bei der maximalen Summe eine Deckelung angesetzt. Je nach Kautionskasse kann diese bis 15.000 Euro betragen oder es gibt keine Grenze, bzw. diese wird individuell festgelegt, wenn es über die 15.000 Euro geht.

 

Gibt es eine Kündigungsfrist bei der Mietkautionsbürgschaft?

Bei der privaten Mietkautionsbürgschaft gibt es keine Kündigungsfrist, sodass die Mietkaution jederzeit gekündigt werden kann. Bei der gewerblichen Mietkautionsversicherung gibt es allerdings sehr wohl eine Kündigungsfrist, welche beachtet werden soll. Diese ist je nach Kautionskasse unterschiedlich.

 

Wie kann ich die Mietkautionsversicherung kündigen?

Wenn die Bürgschaft aufgelöst werden soll, dann kann diese jederzeit gekündigt werden. Dazu genügt es, wenn Sie die Kündigung schriftlich verfassen und versenden. Eine Kündigung per Fax ist ebenso möglich.

 

Folgen nach Kündigung der Kautionsbürgschaft?

Wenn Sie Ihre Mietkautionsversicherung kündigen, dann hat dies als Folge, dass Sie die Kaution bar bezahlen müssen. Dies ist dem geschuldet, weil die Mietkautionsversicherung als Sicherheit nach Ihrer Kündigung nicht mehr gültig ist.

 

Was tun, wenn der Vermieter die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde verweigert?

Dies kann der Vermieter solange tun, solange du Zahlungsrückstande hat oder die letzte Nebenkostenabrechnung aussteht. Dann ist der Vermieter berechtigt, die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde hinauszuzögern. Wenn Sie die Kaution schnellstmöglich zurückhaben wollen, dann können Sie dem Vermieter eine kleine Barkaution hinterlegen. Die Höhe sollten Sie anhand der letzten Nebenkostenabrechnung festmachen und einen kleinen Puffer dazurechnen.

Wenn Sie bei der letzten Nebenkostenabrechnung eine deutliche Rückerstattung erhalten haben, dann ist dies hinfällig und eine Einbehaltung der Bürgschaftsurkunde in der Regel nicht gerechtfertigt. Allerdings ist wie bereits oben erwähnt, solange die Nebenkostenabrechnung noch nicht an Sie verschickt worden ist, kann der Vermieter die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde verweigern.