Die DBK (Deutsche Bürgschafts Kontor GmbH) hat sich auf gewerbliche Mietbürgschaften spezialisiert und bietet Mietbürgschaften in unbegrenzter Höhe an. Somit haben auch Sie als Gewerbetreibender die Möglichkeit, die Mietkaution übernehmen zu lassen und dafür das Geld für andere Zwecke zu verwenden. Sie als Mieter müssen dabei keinerlei Sicherheiten hinterlegen. Hätten Sie für die Mietkaution ein Darlehen aufnehmen müssen, so brauchen Sie dies nicht mehr tun und können den Kredit für andere betriebliche Zwecke verwenden.
Als Bestandsmieter erhalten Sie Ihre bereits gestellte Bürgschaft oder evtl. Barmittel zurück. Bei vorzeitigem Mietende wird die geleistete Gebühr monatsgenau abgerechnet und dann zurückerstattet. Auch Ihr Bankrating verbessert sich, da die DBK Bürgschaft bilanzneutral ist. Wenn Sie ein Existenzgründer sind, dann können Sie die Mietkautionsbürgschaft ebenfalls in Anspruch nehmen. Allerdings vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung und auf maximal 12.000 Euro limitiert.
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Die Konditionen für die DBK Mietkautionsbürgschaft auf einem Blick
- Mindestkautionshöhe: EUR 1.000,00
- Maximale Kautionshöhe: Keine Beschränkung
- Bonitätsprüfungs- und Abschlussgebühr:
- -> Bürgschaften bis zu EUR 10.000 = EUR 49,00
- -> Bürgschaften ab EUR 10.000 = EUR 98,00
- Jahresgebühr : 3,9% der Bürgschaftssumme
Lassen Sie Ihre Mietkaution übernehmen und verwenden Sie das Geld für anderweitige betriebliche Angelegenheiten. Lassen Sie sich ein Angebot einholen und entscheiden Sie dann selbst. Denn in deutschen Großstädten ist die Miete sehr hoch und somit auch die Kaution. Das Geld kann aber besser für neue Möbel und den Umzug selbst verwendet werden. Denn gerade bei einem Umzug können auch die alten Sachen ausgemistet und neue angeschafft werden.
Auch ist es oft der Fall, dass man von einer kleineren Wohnung in eine größere Wohnung zieht, sodass hier neue Möbel notwendig werden. Somit ist auch hier das Geld der Kaution besser angelegt. Die Bürgschaft bzgl. der Mietkaution kann somit von Deutsches Bürgschafts Kontor übernommen werden. Ob dies der Vermieter akzeptiert, sollte vorher evtl. abgestimmt werden. In der Regel ist dies aber kein Problem und sogar auch gerne gesehen, je nach Vermieter.