Die Riester-Rente ist für viele ein Einstieg in die private Altersvorsorge, denn sie ist ein Sonderfall in der privaten Rentenversicherung. 154 Euro (bei Ehepaaren doppelt) zahlte der Staat jedem der ab 2009 vier Prozent seines Brutto-Jahresgehaltes in eine geförderte private Altersvorsorge investiert hat, zustäzlich kommen 185 Euro pro Kind dazu. Die Zulage wurde für die ab 2008 geborenen Kinder auf 300 Euro erhöht. Wenn Ihr Kind vor 2008 geboren ist, so bleibt die festgelegte Zulage von 185 Euro pro Kind. Eine einmalige staatliche Sonderzuwendung in Höhe von 200 Euro bekommen die unter 25-Jährigen. Da die Riester-Rente steuerlich hoch gefördert wird, ist sie für Personen mit niedrigem Einkommen, Anleger mit Kindern sinnvoll, aber auch für Beamte oder besser verdienende Angestellte ist sie attraktiv. Nutzen Sie die staatliche Förderung um das Maximum aus Ihrer privaten Vorsorge auszuschöpfen. Schon ab 5 Euro im Monat! Und bis zu 70% Zuschuss.

 

Eigenvorsorge wichtig

Da die gesetzliche Rentenversicherung immer wieder Probleme mit den Zahlen hat und es immer öfter Nullrunden für Rentner gibt, ist eine Eigenvorsorge sehr wichtig. Deshalb bietet sich eine Riester-Rente an. Der Grund dafür ist, dass diese Art von Rente vom Staat gefördert wird. Damit Sie die Förderung erhalten, müssen Sie selbstverständlich einige Kriterien erfüllen. Darunter fällt z. B. der Mindestbetrag den Sie einzahlen müssen.

Mit einer Riester-Rente können Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen, denn sie ist eine staatlich geförderte Privatvorsorge. Sie ist sich und auch attraktiv. Sie zahlen währen Ihres aktiven Arbeitslebens Beiträge in einen privaten Rentenvertrag, Fonds oder einen Banksparplan, dafür bekommen Sie als ein kleines Extra vom Staat wachsende Zulagen und Steuervergünstigungen. Sie bekommen später dann lebenslang monatliche Leistungen, in Form einer Altersvorsorge oder eines Auszahlungsplans.

 

Hohe Rendite durch Zulagen und Garantiezins, attraktiv und sicher!

Es ist nicht so wie bei der Gesetzlichen, denn da werden die Beiträge der Versicherten bereits nächsten Monat wieder an die Rentner ausgezahlt. Bei der Art der Altersvorsorge ist es aber anders, dort werden Ihre Beiträge einschließlich der staatlichen Zulagen angesammelt und später mit einer garantierten Verzinsung an Sie ausgezahlt. Die Rendite liegt dank der staatlichen Zulangen meist deutlich über den Zins für andere Anlageformen.

 

Besonders geeignet für Arbeitnehmer

Geeignet ist diese Art besonders für Arbeitnehmer und derren Ehepartner, die damit ihre Vorsorgelücke schließen wollen, damit sie im Alter finanziell abgesichert sind. Das Modell der Rürup-Rente ist wegen den speziellen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten besonders für Selbstständige und Freiberufler interessant. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Berater beraten um den bei den Versicherungsbeiträgen zu sparen.

Riester-Rentenförderung besteht aus zwei Teilen. Jedes Jahr werden staatliche Zulagen gutgeschrieben, zusätzlich kann sich noch ein Steuervorteil im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuererklärung ergeben. Riester-Zulagen: Grundlage und Kinderzulage ergeben zusammen die Zulange. 154 Euro und 185 Euro je Kind beträgt die Grundzulage. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, erhöht sich die Zulage auf 300 Euro pro Kind. Mindestens 2.100 Euro im Jahr sind steuerlich absetzbar. Anschließend wird vom Finanzamt geprüft, ob sich dadurch ein Steuervorteil ergeben hat, der über die Zulagenförderung hinausgeht.

 

Staatliche Zulagen und Steuervorteile

200 Euro Bonus für junge-Sparer: Der Staat möchte diese Art der Altersvorsorge besonders für junge Menschen attraktiver machen, so wird jeder unter 25-Jährige mit einer einmaligen Abschlussprämie in Höhe von 200 Euro belohnt. Förderung bis über 90 Prozent: Der Anteil der Fördermittel erreicht an der Sparleistung der Altersvorsorge ca. 30 bis über 90 Prozent, je nach Einkommen und Familienstand. Die Faustregel besagt: Je mehr Kinder und je geringer das Einkommen ist, desto größer ist der Anteil der staatlichen Förderung. Ein Vergleich der Versicherung kann Ihnen zusätzlich Versicherungsbeiträge sparen und vor allem höhere Leistungen garantieren.

Alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer, alle Beamten, außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose haben einen Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile für ihre Riester-Rente. Auch die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigten Ehepartner von Arbeitnehmern bekommen staatliche Förderung, wenn sie sich für einen eigenen Altersvorsorgevertrag entscheiden, z. B. die mit einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratete Hausfrau mit eigener Police.

 

Riester-Rente für Freiberufler und Selbstständige

Als Freiberufler oder als ein Selbstständiger hat man nur dann einen Anspruch auf staatliche Förderung für diese Altersvorsorge, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und auch eine eigene Police besitzt. Eine Beratung von einem Berater und Analyse Ihrer Unterlagen ist daher notwendig und empfehlenswert.

 

Rürup-Rente ist auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten

Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, werden nicht gefördert. Auch die Personen, die aufgrund ihres Alters, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bereits eine Rente beziehen sind von der Förderung ausgeschlossen. Somit sollten Sie sich vorher informieren und vor allem auch beraten lassen, ob Sie noch eine Förderung erhalten oder nicht. Legen Sie Ihrem Berater alle nötigen Unterlagen vor, damit er Ihre Situation genau analyisieren und Ihnen den passenden Versicherungsschutz anbieten kann.

Um sicher zu gehen, dass die gesetzliche Förderung auch wirklich der Versorgung im Alter zugute kommt, hat der Gesetzgeber einige Richtlinien für die Riester-Rentenversicherung vorgegeben.

Die Privatrente ist sicher: Eine Auszahlung des angesparten Kapitals muss als eine lebenslange monatliche Rente oder im Rahmen eines Auszahlungsplans mit lebenslangen Leistungen erfolgen. Erst ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters von 65 oder bei vorgezogenem Ruhestand frühestens ab 60, darf die Riester-Rente gezahlt werden. Das Vorsorgekapital muss vor Pfändungen und Abtretungen geschützt sein und zu Beginn der Auszahlung müssen die eingezahlten Beiträge vollständig zur Verfügung stehen.

 

Riester-Rente Anbieter informieren jährlich

Mindestens jährlich muss der Anleger Informationen zu Kontostand, Verwendung des Kapitals, Kosten und Erträge erhalten. Über einen Zeitraum von fünf Jahren müssen die Gebühren für den Vertragsabschluss und Betrieb verteilt werden. Im Falle eines Todes des Rentenberechtigten muss der Rentenanspruch auf Dritte übertragbar sein. Das Recht den Anbieter zu wechseln hat der Anleger auch während der Einzahlungsphase. In die staatliche Förderung können auch bestehende Verträge mit aufgenommen werden, wenn die vorgenannten Richtlinien in den alten Vertrag der Riester-Rente integriert werden. Eine Beratung sollte dennoch in Anspruch genommen werden, denn das Thema ist sehr komplex und Sie sollen schließlich einen optimalen Versicherungsschutz bekommen sowie die maximale Förderung erhalten.

Immer weniger Versicherte zahlen für immer mehr Rentner, eine Ende der Entwicklung ist nicht in Sicht, deswegen steckt die Gesetzliche in der Krise. Deshalb ist heute eine Eigenverantwortung wichtiger denn je, denn wenn Sie Ihr Leben auch im Ruhestand genießen und finanziell abgesichert sein wollen, so müssen Sie selbst rechtzeitig vorsorgen. Mit einer Riester-Rente tun Sie etwas für Ihre Altersvorsorge und bekommen noch dazu vom Staat eine Förderung. Die Förderung fällt nicht gerade gering aus.

 

Lebenslange Rente von Vater Staat gefördert

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorosrge. Kapitallebensversicherungn, Sparguthaben, Erwerb von Wertpapier oder Wohneigentum zählen ebenfalls zu der Privatvorsorge.

Durch besondere Zuschüsse und Steuervergünstigungen wird die private Altersvorsorge vom Staat gefördert. Bei dieser Art der Altersvorsorge ist es nicht so wie bei der Gesetzlichen, denn da werden die Zahlungen der Versicherten bereits im nächsten Monat an die Rentner fließen. Die Beiträge zur privaten Vorsorge einschließlich der staatlichen Zulagen werden angespart und später inklusive Zins und Zinseszins Ihr Leben lang als Rente ausgezahlt. So ist sind Sie auch im Alter weiterhin finanziell abgesichert und können sich die notwendigen Medikamente und Behandlungen leisten, auch wenn Ihre Krankenenkasse diese nicht bezahlt.

Steuervorteile und die vollen Zulagen werden Ihnen erst dann gewährt, wenn Sie zusammen mit den Zulagen einen bestimmten Teil Ihres Gehalts in einen Vertrag einzahlen. Vier Prozent des Vorjahreseinkommens, mindestens jedoch 60 Euro im Jahr beträgt der Eigenbeitrag für die Riester-Rente.

Es kann bei Personen mit geringem Einkommen und Kindern sein, dass die Zulagen so hoch sind, dass keine eigenen Beiträge mehr geleistet werden müssen. Die Staatliche Förderung zur Riester-Rente wird nur dann gewährt, wenn sich der Versicherte ebenfalls finanziell beteiligt, so muss man in jedem Fall einen Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr einzahlen. Das lohnt sich aber, denn die staatliche Förderung kann sich sehen lassen.

 

Flexibel einzahlen – Nutzen Sie Sonderzahlungen vom Chef

Für eine optimale Altersvorsorge wird eine regelmäßige Beitragseinzahlung empfohlen. Sie können als Kunde jedoch so flexibel bleiben, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben und dementsprechend einzahlen. Tipp: Von vielen wird die Sonderzahlung des Arbeitgebers am Ende des Jahres zur Finanzierung Ihrer Versicherung genutzt. Wenn Sie also mehr als 12 Monatsgehälter bekommen, so nutzen Sie diese Chance und zahlen den Überschuss in Ihre Altersvorsorge ein. Um hier richtig agieren zu können, sollten Sie sich zu dieser Art von Altersvorsorge von einem unabhängigen Berater beraten lassen.

Die Auszahlungen aus der Riester-Rente beginnen in der Regeln gleichzeitig mit der gesetzlichen Altersrente, das heißt also, nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Sie können als Versicherter natürlich auch mit 60 schon die Leistungen beantragen, dafür sind aber die monatlichen Rentenzahlungen geringer als bei einem Rentenbeginn mit 65. Eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Altersvermögens bei Beginn der Rentenzahlung ist möglich, das heißt, die Leistung muss also nicht ausschließlich als eine lebenslange Rente gewährt werden. Bis zu zwölf Monatsrenten können so in einem Betrag als Jahresrente ausgezahlt werden.

 

Geringere steuerliche Belastung bei der Riester-Rente im Alter

Die späteren Zahlungen sind mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern, da die Verträge bereits während der Beitragsphase steuerlich gefördert waren. Meistens ist die steuerliche Belastung jedoch geringer als in der Erwerbsphase, da der persönliche Steuersatz in der aktiven Berufszeit in der Regel höher als in der Rentenzeit ist. Sie sollten sich aber auf jeden Fall beraten lassen, denn so erfahren Sie, wie Sie die größtmögliche Förderung in Anspruch nehmen können. Machen Sie einen kostenlosen Versicherungsvergleich zur Riester-Rente und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen. Ein unabhängiger Berater wird Sie dann beraten und sicher ans Ziel führen.

Es ist nicht besonders leicht, den richtigen Vertrag bei den zahlreichen Rentenprodukten und Tarifen zu finden. Sollten Sie vorhaben, Ihre persönliche Vorsorgelücke mit einer Riester-Rente schließen zu wollen, so werden Sie vor einer Vielzahl von Anbietern mit einer großen Auswahl an unterschiedlichen Produkten stehen. Hier finden Sie jedoch erste Anhaltspunkte für Ihre Entscheidung. Ein kostenloser Vergleich der Riester-Rente sowie ein unverbindliches Angebot und eine kostenlose Beratung erhalten Sie hier ebenfalls.

 

Optimale Förderung durch kompetente Beratung

Ein ganz wichtiger Punkt für die Wahl des passenden Produkts ist vor allem die optimale Nutzung der staatlichen Förderung. Denn die Riester-Rente ist vor allem wegen Ihrer starken Förderung vom Staat so interessant. Verzichten Sie daher nicht auf eine gründliche Beratung. Wenn Sie es wünschen, wird ein Kontakt mit einem kompetenten und unabhängigen Berater hergestellt. Dieser kennt den Markt sehr genau und wird gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Situation analysieren. Anschließend wird er gezielt den optimalen Schutz für Sie finden. So können Sie Ihr Leben auch im Alter genießen und müssen sich wegen Ihren Finanzen keine Sorgen machen. Denn Sie sind mit dieser Versicherungsart bestens abgesichert und haben etwas für Ihre Altersvorsorge getan. Sie sind nicht mehr von der gesetzlichen Rentenversicherung abhängig.

Sollten Sie für längere Zeit arbeitslos sein, so kann die Arbeitsbehörde von Ihnen verlangen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor Sie ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. So eine Anordnung gilt für z. B. Bankguthaben, Werpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für Kapitallebensversicherungen, aber nicht für die staatliche geförderte Altersvorsorge. Das heißt also, dass die Ansprüche aus den Verträgen bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt sind, soweit sie gefördert aufgebaut wurden. Nutzen Sie diese Chance zu Ihren Gunsten. Denn auch wenn Sie arbeitslos werden wird Ihre Altersvorsorge nicht aufgelöst.

 

Der Staat gibt und der Staat nimmt

Da die Riester-Rente Hartz-4 fest ist, ist dies ein Grund mehr sich für diese Art der Altersvorsorge zu entscheiden. Denn so sind Sie nicht nur sicher im Alter, sondern auch sicher bei Arbeitslosigkeit. Aktien, Depotkonto, Tagesgeldkonto und Festgeldkonto sowie auch andere Versicherungen, die zum Sparen gedacht sind, kann der Staat von Ihnen verlangen, diese aufzulösen und von diesem Geld zu leben. Auch wenn Sie hierdurch große Verluste erleiden. Mit einer Riester-Rente ist es jedoch anders. Hier werden Sie vom Staat gefördert und diese Art der Altersvorsorge bleibt Hartz-4 resistent. Jetzt Versicherungsvergleich machen und Geld sparen