Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Grenze, ab der Sie keine höheren Beiträge mehr bezahlen müssen, auch wenn Sie ein Gehalt darüber hinaus haben. Bei verschiedenen Versicherungen gibt es diese Beitragsbemessungsgrenze. Vorzufinden ist diese Grenze hauptsächlich bei den Sozialversicherungen. Diese Grenze ändert sich jedes Jahr aufs Neue und ist in Ost- und Westdeutschland unterschiedlich. Hier bekommen Sie nähere Informationen zur Beitragsbemessungsgrenze.

Gesetzliche Krankenversicherung Versicherungspflichtgrenze

In der gesetzlichen Krankenversicherung liegt die Versicherungspflichtgrenze in 2021 bei 64.350 Euro im Jahr, bzw. 5362,50 Euro im Monat. In 2018 lag die Versicherungspflichtgrenze bei 59.400 Euro im Jahr, bzw. 4950 Euro im Monat. Hier gibt es keine Unterschiede zwischen Ostdeutschland und Westdeutschland.

Arbeitslosenversicherung Beitragsbemessungsgrenze

2021 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei der Arbeitslosenversicherung in Westdeutschland bei 85.200 Euro im Jahr und in Ostdeutschland bei 80.400 Euro im Jahr. 2019 lag die Grenze bei der Arbeitslosenversicherung in Westdeutschland bei 80.400 Euro im Jahr oder 6.700 Euro im Monat. In Ostdeutschland beträgt die Grenze im Jahr 2019 73.800 Euro im Jahr bzw. 6.150 Euro im Monat. Damit steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosenversicherung für das kommende erneut an.

 

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der privaten Krankenversicherung und auch in der gesetzlichen Krankenkasse liegt 2021 bei 58.050 Euro jährlich, bzw. 4.837,50 Euro monatlich. Hier gibt es keine Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland. Damit wurde die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung erneut angepasst.

 

Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung

Jahr 2021 Ost: 6.150 Euro monatlich, bzw. 80.400 Euro jährlich

Jahr 2021 West: 6.700 Euro monatlich, bzw. 85.200 Euro jährlich

Auch bei der Rentenversicherung wurde die Beitragsbemessungsgrenze erneut angepasst.

 

Beitragssätze zur Sozialversicherung im Überblick

  • Rentenversicherung 2021 bei 18,6%
  • Arbeitslosenversicherung 2021 bei 2,4%
  • gesetzliche Krankenversicherung 2021 bei 14,6% + Zusatzbeitrag
  • gesetzliche Pflegeversicherung allgemein: 3,05%
  • gesetzliche Pflegeversicherung Zuschlag für kinderlose ab 23 Jahren: 0,25%

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden zur Hälfte auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Der Beitragszuschlag für die gesetzliche Pflegeversicherung für kinderlose Arbeitnehmer ab dem vollendeten 23. Lebensjahr, trägt der Arbeitnehmer ganz alleine.

Wie man sehen kann steigen die Beiträge ständig, deshalb ist ein Versicherungsvergleich wichtig. Denn so können Sie bessere und mehr Leistungen in Anspruch nehmen. Sie sollten sich auch Gedanken über eine private Altersvorsorge machen, da die gesetzlche Rentenversicherung immer weniger Geld zur Verfügung hat.