Pflegeversicherung was ist das?

Eine Pflegeversicherung ist eine Sozialversicherung und wird Ihnen von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Je nach Alter und Familienstand berechnet sich die Höhe des Versicherungsbeitrages. Bei Pflegebedürftigkeit gibt es drei verschiedene Stufen

  1. Stufe – erhebliche Pflegebedürftigkeit
  2. Stufe – schwere Pflegebedürftigkeit
  3. Stufe – schwerste Pflegebedürftigkeit

Eine kurze Erklärung zu den verschiedenen Stufen und was man darunter versteht:

1. Stufe – erhebliche Pflegebedürftigkeit heißt, dass im Schnitt mindestens 90 Minuten am Tag für die Pflege anfallen, hiervon müssen jedoch mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen. Grundpflege bedeutet Ernährung, Mobilität sowie Körperpflege.

2. Stufe – schwere Pflegebedürftigkeit heißt, dass im Schnitt mindestens 180 Minuten täglich für die Pflege anfallen, wobei hier mindestens 120 Minuten für die Grundpflege aufkommen muss.

3. Stufen – schwerste Pflegebedürftigkeit heißt, dass im Schnitt mindestens 300 Minuten täglich für die Pflege anfallen und hiervon mehr als 240 Minuten zur Grundpflege.

Pflegeversicherung – finanzielle Hilfe

Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit sowie der Art der Pflege (häusliche Pflege, stationäre oder teilstationäre Pflege…) bekommen die Pflegebedürftigen eine Hilfe aus der Sozialversicherung. Wie hoch der Beitrag für Grad und Art ist, kann unter folgendem Link gefunden werden. Steuerlich können Familienangehörige, die ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder betreuen bis zu 924€ im Jahr geltend machen, außer die Angehörigen bekommen dafür eine Entlohnung. Beachten Sie, dass Kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahre einen Zusatzbeitrag von 0,25% zahlen müssen.

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