Unterversicherung und die Gefahren

Wenn Sie unterversichert sind, dann laufen Sie Gefahr, dass Sie nicht die volle Entschädigungssumme erhalten. Wenn Sie also z. B. an Ihrem Gebäude wertsteigernde Anbauten durchführen oder Gegenstände kaufen, dann sollten Sie Ihren Versicherer das mitteilen. Damit er die Versicherungsumme in der entsprechenden Versicherung anpasst. Teilen Sie es Ihrer Versicherungsgesellschaft nicht mit und wird die Versicherungssumme nicht angepasst, so erhalten Sie nicht die volle Entschädigungssumme. Außerdem ist die Mitteilung über die Veränderung des Wertes Ihre Pflicht als Versicherungsnehmer.

Folgen einer Unterversicherung

Nehmen wir an, Ihr Haus ist 300.000 Euro wert und die dazugehörige Versicherung wurde so abgeschlossen. Jetzt führen Sie wertsteigernde Anbauten und andere Baumaßnahmen durch und der Wert steigt auf 420.000 Euro. Sie geben dem Versicherer nicht Bescheid, dass der Wert nun gestiegen ist. Es passiert etwas und Ihnen entsteht dadurch ein Schaden in Höhe von 120.000 Euro.

Ihre Entschädigung beläuft sich somit nur auf 80.000 Euro, anstatt der vollen 120.000 Euro, also nur 2/3 der vollen Entschädigung. Wenn Sie Ihrem Versicherer die baulichen Veränderungen und somit die Wertsteigerung mitgeteilt hätten, hätten Sie Anspruch auf die volle Entschädigungssumme in Höhe von 120.000 Euro erhalten.

Unterversicherung – Was beachten?

Damit eine Unterversicherung nicht aus Vergesslichkeit oder unbeabsichtigt passiert, sollte der Versicherungsnehmer die sogenannten „gleitenden Neuwertklauseln“ vereinbaren. Damit wird Ihnen eine automatische Anpassung bzw. Steigerung der Versicherungsprämie an die marktbedingten Preisen und Löhnen garantiert. Somit verhindern Sie eine Unverversicherung. Bei Sachversicherungen empfiehlt sich eine Beitragsdymanik. Somit sind Sie immer auf der sicheren Seite und entgehen einer Unterversicherung, bzw. Überversicherung.

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