Zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung

Wenn Sie in der privaten Krankenversicherung versichert sind und zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung möchten, so geht das nicht einfach so. Denn sonst könnte sich jede gut verdienende Person im jungen Alter in der privaten Krankenversicherung versichern lassen und bei steigenden Beiträgen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das möchte man eben unterbinden. Natürlich gibt es dennoch einige Ausnahmen, damit Sie von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können.

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung – Ausnahmen

Damit Sie in die gesetzliche Krankenkasse wechseln können, müssen Sie mindestens ein Jahr lang in Folge unter der Versicherungsgrenze für die private Krankenversicherung liegen. Denn das ist die Messlate, anhand der entschieden wird, ob Sie sich privat versichern dürfen oder weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben müssen. Wenn Sie ein Jahr in Folge darüber sind, dann dürfen Sie sich privat vesichern lassen oder bleiben freiwillig in der gesetzlichen Krankenvesicherung versichert. Sollten Sie unter diese Versicherungspflichtgrenze für Krankenversicherung kommen, so können Sie von der privaten Krankenkasse zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln

Das ist natürlich auch dann der Fall, wenn Sie arbeitslos werden. Dann können Sie sofort zurück in die gesetzliche Krankenkasse, da Ihr Einkommen deutlich unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.