Wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem neuen Haus sind und somit Ihren nächsten Umzug planen, dann kommt auch das Thema Kaution in den Sinn. Die Kaution dient für den Vermieter als Sicherheit, um im Falle von nicht reparierten Beschädigungen am Objekt, welche durch den Mieter entstanden sind, diese zu reparieren und zu bezahlen. Aber auch, wenn der Mieter seine Miete nicht oder nicht vollständig bezahlt, so kann der Vermieter hieraus die notwendige Differenz entnehmen.
Wenn Sie nun eine neue Bleibe finden möchten, die Barkaution aber nicht bezahlen können oder möchten, dann können Sie eine Mietkaution oder auch Mietkautionsversicherung genannt, in Anspruch nehmen. Hierfür bezahlen Sie dann jährlich eine geringe Gebühr an die Mietkautionskasse. Die Mietkautionskasse stellt eine Kautionsbürgschaft aus, welche an den Vermieter übergeben werden sollte. Die Höhe der Kautionsbürgschaft richtet sich an der zu entrichtenden Kaution, welche maximal drei Monatskaltmieten betragen kann.
Wenn Sie die Mietkautionsversicherung beantragen und in Anspruch nehmen, dann können Sie das „gesparte“ Geld in andere Dinge investieren, wie beispielweise neue Möbel oder anderweitige Anschaffungen. Beachten Sie jedoch, dass der Vermieter nicht zwangsläufig eine Kautionsbürgschaft akzeptieren muss. Er kann diese auch verweigern, sodass Sie in diesem Fall die Barkaution entrichten müssen, sofern Sie das Mietobjekt haben möchten.
Wenn Sie Ihre Barkaution bereits entrichtet haben, dann können Sie diese auch wieder zurückholen und gegen eine Mietkautionsversicherung tauschen. Egal wie Sie vorgehen möchten, in jedem Fall sollten Sie dieses Thema mit Ihrem möglichen neuen Vermieter besprechen, um später keine Überraschungen zu erleben oder Missverständnisse bereits frühzeitig aus dem Weg zu räumen.