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Informationen zur Mietkaution

Wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Wohnung oder Haus sind, dann werden Sie feststellen, dass immer eine Kaution zu entrichten ist. Diese ist für den Vermieter wichtig. Denn im Falle eines Schadens oder Nichtbezahlung der Miete, kann und wird der Vermieter dies von Ihrer hinterlegten Kaution abziehen. Sollten Sie ausziehen und es sind keine unreparierten Schäden vorhanden, so werden Sie Ihre Kaution erstattet bekommen. Bei der Höhe der Kaution gibt es eine Beschränkung, denn die Kaution darf maximal 3 Monatskaltmieten betragen.

Wenn Sie nicht über ausreichend finanzieller Mittel verfügen, um die Kaution zu bezahlen, dann können Sie den einfachen Weg wählen und eine Mietkautionsversicherung abschließen. Dazu wählen Sie eine passende Gesellschaft aus und bestimmen den Betrag. Dieser Betrag darf maximal so hoch wie die Kaution sein.

 

Muss der Vermieter die Mietkautionsversicherung akzeptieren?

Nein, der Vermieter muss die Mietkautionsversicherung nicht akzeptieren. Daher ist es ratsam, vor der Beantragung der Mietkaution, den Vermieter zu fragen. Ist dieser damit einverstanden dann ist es kein Problem, andernfalls kann es sein, dass Sie die Wohnung aufgrund dieser Kleinigkeit nicht bekommen.

 

Wie teuer ist eine Mietkautionsversicherung?

Die Mietkautionsversicherung ist nicht sonderlich teuer. Natürlich gibt es hier zwischen den verschiedenen Gesellschaften preisliche Unterschiede, dennoch ist die Mietkautionsbürgschaft in der Regel günstig. Denn diese ist bereits ab 50€ im Jahr erhältlich. Die Höhe richtet sich neben der Wahl der Gesellschaft auch an die Höhe der Kaution.

 

Kann eine bereits bezahlte Barkaution zurückgeholt werden?

Ja, das ist möglich. Um die bereits bezahlte Barkaution durch eine Mietkautionsversicherung zurückzuholen, muss der Vermieter gefragt werden. Wenn er dies akzeptiert, dann muss dem Vermieter anschließend die Urkunde bzgl. der Bürgschaft der Mietkaution übermittelt werden.

 

Was passiert bei Kündigung der Mietkautionsversicherung?

Wenn die Mietkautionsversicherung gekündigt wird, dann muss der Vermieter dem Mieter die Bürgschaftsurkunde umgehend übermitteln. Der Mieter hingegen muss im Umkehrschluss die Kaution in bar bezahlen, sofern er in dem Mietobjekt weiterhin verbleiben möchte.

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