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Zusatzversicherung Vergleich - Zahnzusatzversicherung

Zusatzversicherung - Thema Zahnzusatzversicherung


Zusatzversicherung - bessere Zahnversorgung Mit jeder neuen Gesundheitsreform steigt auch der Eigenanteil der gesetzlich Krankenversicherten an Zahnbehandlungen und Zahnersatz, welche mit einer Zahnzusatzversicherung abgefangen werden kann. Von den gesetzlichen Krankenkassen wird nur noch ein befundorientierter Festzuschuss bezahlt. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Mindestversorgung handelt oder ob man einen Zahnersatz haben will, der auch ästhetischen Ansprüchen entspricht. Mit einem Versicherungsvergleich der Zusatzversicherung (insbesondere Zahnzusatzversicherung) können Sie nicht nur Geld sparen, sondern auch bessere und mehr Leistungen in Ihre Zusatzversicherung einschließen. Durch eine Beratung von einem unabhängigen Berater können offene Fragen zur Zusatzversicherung - Zahnzusatzversicherung und weitere Unklarheiten geklärt werden.


 

Zusatzversicherung und die Zahnzusatzversicherung

Ihre Leistungslücke zwischen Kassenerstattung und Zahnersatzkosten können Sie somit mit einer privaten Zahnzusatzversicherung schließen, entweder vollständig oder anteilig. Implantate, Keramikinlays und Verblendungen können je nach Tarif der Zusatzversicherung (Zahnzusatzversicherung) abgesichert werden, sowie auch die Kosten für Zahn- und Kieferregulierung (Zahnspangen) können in der Zahnzusatzversicherung voll erstattet werden. Bei manchen Anbietern der Zahnzusatzversicherung sind Zahnzusatztarife leider nicht alleine versicherbar, sie müssten in Verbindung mit stationären oder ambulanten Grundtarifen abgeschlossen werden.

 

Zusatzversicherung - Laufende Behandlungen werden nicht erstattet

Da für fehlende Zähne meistens ein Beitraugszuschlag erfolgt, wird in der Regel vor Abschluss eines Zahnzusatztarifs vom Versicherer eine Untersuchung durch den behandelnden Zahnarzt angeordnet. Zahnersatzmaßnahmen, die bereits eingeleitet worden sind, sind bei allen Anbietern von der Leistung ausgeschlossen. In der Regel erstatten Versicherer erst nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten.