Riester-Rente Vergleich - Wer wird gefördert?
Riester-Rente im Vergleich - Wer hat Anspruch auf Förderung?
Alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer, alle Beamten, außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose haben einen Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile für ihre Riester-Rente. Auch die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigten Ehepartner von Arbeitnehmern bekommen staatliche Förderung, wenn sie sich für einen eigenen Altersvorsorgevertrag entscheiden, z. B. die mit einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratete Hausfrau mit eigener Police.
Riester-Rente für Freiberufler und Selbstständige
Als Freiberufler oder als ein Selbstständiger hat man nur dann einen Anspruch auf staatliche Förderung für diese Altersvorsorge, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und auch eine eigene Police besitzt. Eine Beratung von einem Berater und Analyse Ihrer Unterlagen ist daher notwendig und empfehlenswert.
Rürup-Rente ist auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten
Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, werden nicht gefördert. Auch die Personen, die aufgrund ihres Alters, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bereits eine Rente beziehen sind von der Förderung ausgeschlossen. Somit sollten Sie sich vorher informieren und vor allem auch beraten lassen, ob Sie noch eine Förderung erhalten oder nicht. Legen Sie Ihrem Berater alle nötigen Unterlagen vor, damit er Ihre Situation genau analyisieren und Ihnen den passenden Versicherungsschutz anbieten kann.
