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Rentenversicherung Vergleich - Steuerliche Behandlung

Rentenversicherung - Muss ich meine private Rente versteuern?


Rentenversicherung steuerliche BehandlungDie Beiträge zu der privaten Rentenversicherung, die nach dem 31.12.2004 geschlosen wurden, können steuerlich nicht mehr als Sonderausgaben abgeschrieben werden, anders ist es hingegen bei der Riester-Rente oder Rürup-Rente. Sie müssen die Beiträge zu Ihrer privaten Rente deshalb alleine aus Ihrem Nettoeinkommen bezahlen. Das muss aber kein Nachteil sein, weil bei den späteren Rentenzahlungen dann nur ein geringer Ertragsanteil besteuert wird. Wegen des weggefallenen Arbeitseinkommens, ist der persönliche Steuersatz im Alter meist deutlich niedriger, als während der aktiven Berufstätigkeit, deshalb ergeben sich häufig sogar noch steuerliche Vorteile.


 

Rentenversicherung - Private Rente steuerfrei?

Sonderfall Kapitalauszahlung: Sofern Sie Ihre Police für eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht nach 2004 abgschlossen haben, so müssen Sie den Ertrag voll versteuern. Ein Ertrag ist der Unterschied zwischen dem von Ihnen eingezahlten Beitrag und der ausgezahlten Versicherungssumme, so ähnlich wie die Zinsen, die Sie bei einer Geldanlage bei Ihrer Bank erhalten.

Tipp: Wenn Sie aber, sich das Kapital erst nach dem 60. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren auszahlen lassen, so müssen Sie nur die Hälfte des Ertrags versteuern, was Ihnen einen enormen Vorteil bringen könnte. Lassen Sie sich hierzu von einem unabhängigen Berater beraten und machen Sie einen kostenlosen Versicherungsvergleich der privaten Rente.