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Quellensteuer

Informationen zur Quellensteuer

Eine Quellensteuer ist eine Steuer, bei der die Steuern bereits an der Quelle einbehalten werden. Sprich, wenn Sie Zinsen für das auf dem Sparbuch liegenden Geld bekommen und diese über den Freibetrag von 801 Euro kommen, wird die Steuer bei der Bank einbehalten und dann direkt an das Finanzamt weitergeleitet. Alle Kapitalerträge, die über dem Freibetrag von 801 Euro liegen, unterliegen der neu eingeführten Abgeltungssteuer. Die Abgeltungssteuer ist eine sogenannte Quellensteuer.

Mehr Informationen zur Abgeltungssteuer.

Mehr Informationen zur Quellensteuer erhalten Sie bei Wikipedia.