Private Krankenversicherung Vergleich - Wer darf sich versichern?
Private Krankenversicherung - Dürfen Sie sich privat krankenversichern?
Wenn Sie ein Arbeitnehmer sind, so können Sie erst in die Private wechseln, wenn Ihr jährliches Bruttoeinkommen 1 Jahr in Folge über der Versicherungspflichtgrenze von 50.850 Euro liegt, das entspricht ein Bruttomonatsgehalt von 4.237,50 Euro. (Stand 2012). In der Regel sind Beamte und andere Beihilfeberechtigte, wie z. B. Richter oder Abgeordnete ebenfalls privat krankenversichert.
Private Krankenversicherung Vergleich - Selbständige, Arbeitnehmer und Beamte
Die Private ist oft günstiger: Auch schon für Berufstätige mit einem durchschnittlichen Einkommen kann eine private Krankenversicherung gegenüber der Gesetzlichen günstiger sein. Für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, die voll berufstätig sind, ergibt sich somit ein klarer finanzieller Vorteil. Freiberufler und Selbstständige müssen sowieso eigentverantwortlich für ihre Absicherung sorgen.
Private Krankenversicherung- Lassen Sie sich beraten
Bevor Sie eine private Krankenversicherung abschließen, sollten Sie Ihre zukünftige Lebensplanung berücksichtigen und nicht nur Ihre gegenwärtige Situation. Falls Sie sich entschließen bald eine Familie zu gründen und Kinder zu haben, so sind Sie mit einer GKV besser bedient, denn diese bietet die Möglichkeit der Familienversicherung. Wenn für Sie aber Kinder in Ihrer Zukunftsplanung eher eine geringe Rolle spielen oder Sie Single bleiben wollen, so können Sie in der privaten Krankenversicherung über Jahre hinweg viel Geld (bis zu mehreren tausend Euro) sparen und Sie sind mit besseren Leistungen bedient.
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