Private Krankenversicherung Vergleich
Rückkehr in die Gesetzliche
Wenn Sie schon von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung gewechselt sind, so können Sie nicht einfach wieder zurück. Der Gesetzgeber will damit vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der Privaten profitieren und dann im Alter, wenn die Beiträge steigen, zurück in die Gesetzliche wechseln, um den Kosten zu entgehen. Falls Ihre Einkünfte jedoch dauerhaft unter der Versicherungspflichtgrenze liegen, dann können Sie wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Sie müssen allerdings als Rückkehrer nachweisen können, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 50.850 Euro betragen hat (Stand von 2012). Ab einem Alter von 55 Jahren müssen Sie aber in der private Krankenversicherung bleiben.
Private Krankenversicherung - Bei sinkendem Einkommen ist die Rückkehr möglich
Zurück auch bei Arbeitslosigkeit: Sie können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht ganz befreien lassen, aber danach können Sie nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. So eine Befreiung ist auf Antrag möglich, falls Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben wollen, obwohl sich Ihre Einkünfte unter der Versicherungspflichtgrenze befinden.
Private Krankenversicherung - Ausnahme, wann Rückkehr möglich ist
Es gibt jedoch eine Ausnahme, die Arbeitslosigkeit. Sollten Sie sich arbeitslos melden, so werden Sie von der Arbeitsbehörde in der Regel wieder gesetzlich versichert. Wenn Sie von der Privaten wieder zurück zur gesetzlichen Kasse wechseln wollen, sollten Sie sich das gut überlegen, denn so gehen die Altersrückstellungen, die Ihre private Krankenversicherung für Sie gebildet hat, verloren.
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