Private Krankenversicherung Vergleich
Private Krankenversicherung - Gesundheitsreform 2007
Seit dem 01.07.2007 wird in jeder PKV ein Standardtarif angeboten, die Leistungen sind vergleichbar wie in der GKV. Jeder der bereits privat versichert ist, kann in den private Krankenversicherung - Standardtarif wechseln. Im Standardtarif werden die Beiträge nach Alter und Geschlecht ermittelt, deshalb darf Ihnen der private Krankenvericherer für bestehende Erkrankungen keine Risikozuschläge berechnen.
Private Krankenversicherung im Vergleich - Einführung eines Basistarifs:
Seit dem 1.1.2009 gibt es den Basistarif, welcher den Standardtarif ablöst. Der Monatsbeitrag zum Basistarif darf auf keinen Fall höher als der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung sein, der sich zur Zeit bei ca. 500 Euro bewegt. Sollte Ihr Ehepartner ebenfalls im Basistarif versichert sein, so ist die Prämie für beide zusammen maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Private Krankenversicherung - Wechsel des privaten Krankenversicherers
Wenn Sie bereits in der privaten Krankenversicherung sind und nun lieber zu einem anderen Anbieter wechseln wollen, so ist es seit dem 1.1.2007 leichter. Sie können nun die Altersrückstellung, die Sie beim bisherigen Versicherer gebildet haben, können Sie im Umfang des Basistarifs mit zum neuen Privatversicherer nehmen. Ihre Beiträge bleiben dadurch auch nachdem Wechsel vergleichsweise stabil. Die neue Mitnahmeregel gilt in den ersten fünf Jahren für alle, die älter als 40 Jahre alt sind. Ab 2013 wird das System dann ganz geöffnet. Die Beiträge muss Ihr neuer PKV-Versicherer nach dem Eintrittsalter so berechnen, wie es bei der alten Versicherung abgeschlossen wurde.
Private Krankenversicherung - Von der Gesetzlichen in die private Krankenversicherung
Bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 50.850 Euro oder 4.237,50 Euro im Monat müssen Sie in der GKV versichert sein, denn das ist die Versicherungspflichtgrenze. Sie dürfen erst zu einem privaten Krankenversicherer wechseln, wenn Sie mehr verdienen. Seit 2011 ist dies allerdings nur möglich, wenn Sie zum Zeitpunkt des Wechsels mindestens ein Jahr in Folge über der Einkommensgrenze lagen und auch am Anfang des neuen Jahres über der Grenze sein werden. Wenn Sie jetzt zum 1.1.2012 in die private Krankenversicherung wechseln möchten, so müssten Sie bereits seit 2011 über der Versicherungspflichtgrenze verdient haben. Waren Sie aber als Selbstständiger oder Beamter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, so können Sie wie bisher ohne Frist und Einkommensgrenze in die private Krankenversicherung wechseln. Die private Krankenversicherung bietet Ihnen bessere Leistungen.
Private Krankenversicherung - Wenn Sie nicht krankenversichert sind
Aus irgendeinem Grund haben Sie Ihren Versicherungsschutz verloren? Nun, Sie können dann noch immer in die GKV zurückkehren, bei der Sie zuletzt versichert waren, dabei spielt es keine Rolle ob gesetzlich oder privat. So wird vermieden, dass Menschen überhaupt keinen Krankenversicherungsschutz bekommen.
Sollten Sie als Bundesbürger aus dem Ausland zurückkehren und das ohne Krankenschutzversicherung, so werden Sie je nach Status der Gesetzlichen oder in die private Krankenversicherung zugeordnet. Falls Sie als Arbeitnehmer versichert waren, so können Sie in die GKV zurück. Beamte, Selbstständige oder Soldaten können eine private Krankenversicherung abschließen.
