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Mietrechtsschutz Vergleich - Hilfe bei Mietrechtsstreit

Mietrechtsschutz im Vergleich

Mietrechtsschutz und Vermieterrechtsschutz

Mietrechtsschutz ist für Mieter und Vermieterrechtsschutz ist für Vermieter. Themen die dort abgewickelt werden sind z. B. Kündigung wegen Eigenbedarf, überhöhte Betriebskostenrechnungen, Mietrückständige, etc. So landet ein Streit zwischen Mieter und Vermieter schnell vor dem Gericht. Wenn Sie keine Mietrechtsschutz, bzw. Vermieterrechtschutz haben, kann es ganz schnell sehr teuer werden. Verlieren Sie den Rechtsstreit, so zahlen Sie auch noch die Kosten des Gegners mit, Mietrechtsschutz, bzw. Vermieterrechtsschutz helfen Ihnen hier.

 

 

Mietrechtsschutz - Rechtsschutz für Mieter

Wenn Sie Mieter sind, dann ist eine Mietrechtsschutz nicht verkehrt. Denn wenn Sie Konflikte mit Ihrem Nachbarn oder Vermieter haben, dann kann Ihnen die Mietrechtsschutz helfen. Denn Streitigkeiten rund um das Haus, Wohnung und den dazugehörigen Garagen und Abstellplätze sind mitversichert.

Wenn Sie vom Vermieter eine Kündigung bekommen haben, mit dem Grund "Eigenbedarf" (was seher oft angegeben wird), kann Ihnen die Mietrechtsschutz weiterhelfen und Sie unterstützen. Da in vielen so eine Kündigung nicht zulässig ist. Der Vermieter muss Ihnen eine vergleichbare Wohnung im selben Haus anbieten, sonst können Sie rechtliche Schritte einleiten.

Wenn Sie keine Mietrechtsschutz haben, dann können Sie entweder die Kosten selber tragen oder müssen einfach nachgeben, wenn Sie es sich nicht leisten, vor Gericht anzutreten und im Falle einer Niederlage die gesamtem Gerichtskosten tragen zu können.

 

Vermieterrechtsschutz - Rechtsschutz für Vermieter

Wenn Sie Vermieter sind von Wohneinheiten sind, dann brauchen Sie einen Vermieterrechtsschutz. Denn so können Sie Ärger und Probleme mit Mietern rechtlich beseitigen und die Kosten hierfür übernimmt die Rechtsschutzversicherung. Hohe Kosten bei Rechtsstreitigkeiten sind keine Seltenheit und schon allein deswegen ist ein Rechtsschutz wichtig. Rechtsstreitigkeiten können im klassischen Fall bei Aufhebung des Mietvertrages aufgrund von Eigenbedarf oder wegen ausstehenden Zahlungen entstehen.

Wenn der Mieter daraufhin rechtliche Schritte einleitet, leistet der Vermieterrechtsschutz juristische und finanzielle Unterstützung. So können Sie den Eigenbedarf nachweisen. Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter klar begründen kann, warum er oder auch eine andere Person in diese Wohnung einziehen soll. So kann das für Sie als Altersruhesitz oder für eines Ihrer Kinder gedacht sein.