Mit einer Gewerbeversicherung – Betriebshaftpflicht schützen Sie sich und Ihr Unternehmen am Besten. Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen wiederrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“

 

Die Betriebshaftpflicht in der Gewerbeversicherung bietet Schutz

Es werden durch die Betriebshaftpflicht in der Gewerbeversicherung alle Aktivitäten, die üblicherweise dem Geschäftszweck dienen versichert. Neben dem Inhaber sind in der Betriebshaftpflichtversicherung auch die Mitarbeiter mitversichert. Auch bei Montagefehlern, die zu Folgeschäden beim Kunden kommen oder während der Arbeit Unbeteiligte geschädigt werden können, übernimmt dies die Betriebshaftpflicht.

 

Gewerbeversicherung – Betriebshaftpflicht für beratende Berufe

Architekten, Ärzte und Steuerberater gehören zu den Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung und sind deshalb zum Abschluss einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Selbstständige in beratenden Berufen, die bei Fehlberatungen Vermögensschäden bei Kunden verursachen können, wichtig und sollte deshalb vorhanden sein. Risiken von Umweltschäden sichert die Umwelthaftpflichtversicherung ab. In der klassischen Betriebshaftpflichtversicherung sind Schäden die durch fehlerhafte, vom Unternehmen gelieferte Waren und Leistungen nicht erfasst, deshalb sollte eine Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

 

Gewerbeversicherung – Lassen Sie sich zur Betriebshaftpflicht beraten

Auch hier gilt ganz klar. Ein unabhängiger Berater ist sehr zu empfehlen und sollte auf jeden Fall zu Rate gezogen werden. Denn nur so finden Sie den optimalen Schutz für Sie und Ihr Unternehmen. Schließlich ist es als Selbstständiger sehr gefährlich ohne den richtigen Gewerbeversicherung Schutz zu hantieren. Die Schadenersatzansprüche können so hoch sein, dass Sie Insolvenz anmelden müssen. Aber auch durch die Schäden, die Ihnen entstehen können.

Eine Betriebshaftpflicht in der Gewerbeversicherung kann für bestimmte Berufe nicht nur notwendig, sondern verpflichtend sein. Es ist nie verkehrt eine Betriebshaftpflicht zu haben, gerade, wenn Sie mit Kunden zu tun haben und dort etwas kaputt machen können. Denn dann bezahlt dafür die Versicherung und nicht Sie mit Ihrem Privatvermögen.