kostenlos-vergleichen.com auf facebook kostenlos-vergleichen.com auf twitter kostenlos-vergleichen.com auf googleplus
Bei Klick werden Daten (IP, Ort, Systeminfos) an Facebook, Twitter, Google gesendet, 2 Jahre gespeichert und mittels einem Trackingcookie Ihr Surfverhalten analysiert. Widerspruch durch nicht klicken.

Skip to: site menu | section menu | main content

vergleichen, wechseln, sparen
» kostenlos-vergleichen.com » Lexikon » Beitragsbemessungsgrenze  

Beitragsbemessungsgrenzen Übersicht

Beitragsbemessungsgrenze Allgemein

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Grenze, ab der Sie keine höheren Beiträge mehr bezahlen müssen, auch wenn Sie ein Gehalt darüber hinaus haben. Bei verschiedenen Versicherungen gibt es diese Beitragsbemessungsgrenze. Vorzufinden ist diese Grenze hauptsächlich bei den Sozialversicherungen. Diese Grenze ändert sich jedes Jahr aufs Neue und ist in Ost- und Westdeutschland unterschiedlich. Hier bekommen Sie nähere Informationen zur Beitragsbemessungsgrenze.

 

Gesetzliche Krankenversicherung Versicherungspflichtgrenze

In der gesetzlichen Krankenversicherung liegt die Versicherungspflichtgrenze in 2011 bei 49.500 Euro im Jahr bzw. 4.125 Euro monatlich . 2010 lag Sie noch bei 49.950 Euro im Jahr bzw. 4.162,50 Euro monatlich. Ab 2012 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 50.850 Euro im Jahr, bzw. 4.237,50 Euro im Monat. Hier gibt es keine Unterschiede zwischen Ostdeutschland und Westdeutschland.

 

Arbeitslosenversicherung Beitragsbemessungsgrenze

2011 liegt die Grenze bei der Arbeitslosenversicherung in Westdeutschland bei 66.000 Euro im Jahr oder 5.500 Euro im Monat. In Ostdeutschland beträgt die Grenze im Jahr 2011 57.600 Euro im Jahr bzw. 4.800 Euro im Monat. 2010 lag die Grenze in Westdeutschland genau so hoch wie dieses Jahr, also bei 66.000 Euro im Jahr oder 5.500 Euro im Monat. In Ostdeutschland war die Grenze niedriger. Sie lag 2010 bei 55.800 Euro im Jahr, bzw. 4.650 Euro im Monat. 2012 gilt für Westdeutschland dann 67.200 Euro im Jahr, bzw. 5.600 Euro im Monat und für Ostdeutschland gilt 57.600 Euro im Jahr und 4.800 Euro im Monat.

 

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der privaten Krankenversicherung und auch in der gesetzlichen Krankenkasse liegt 2011 bei 44.550 Euro im Jahr, bzw. 3.712.50 Euro im Monat. 2010 waren es noch 45.000 Euro im Jahr bzw. 3.750 Euro im Monat. Ab 2012 sind es dann 45.900 Euro jährlich, bzw. 3825,00 Euro monatlich. Hier gibt es keine Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland.

 

Beiträge zur Sozialversicherung im Überblick

  • Rentenversicherung 2010 und 2011 bei 19,9%
  • Arbeitslosenversicherung 2011 bei 3% und 2010 bei 2,8 %
  • gesetzliche Krankenversicherung 2011 bei 15,5% und 2010 bei 14,9%

Wie man sehen kann steigen die Beiträge ständig, deshalb ist ein Versicherungsvergleich wichtig. Denn so können Sie bessere und mehr Leistungen in Anspruch nehmen. Sie sollten sich auch Gedanken über eine private Altersvorsorge machen, da die gesetzlche Rentenversicherung immer weniger Geld zur Verfügung hat.